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Berechnung Witwenrente u Abzüge

von Regina13.10.2007 | 10:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann ist durch einen Arbeits unfall verstorben 2007 er bezog Volle erwerbsminderungs Rente 960 Eur Brutto plus 365 Eur minnijob mein Jahreseinkommen aus nicht selbständiger Arbeit in 2006 waren Netto 6400 euro Meine grosse Witwenrente der D-rentenversicherung bträgt zZ 501 eur0 und mir wurde nichts davon abgezogen ich durfte laut Bescheid noch 830 Euro hinzuverdienen jetzt soll ich von der BG noch eine errechnete rente in Höhe von 560 Eur netto erhalten hatte mich schon gefreut den dann könnte ich meine Wohnung halten Nun teilt mir die D-RV mit das sich meine Grosse WW-rente der D-RV AUF 26 Euro reduziert Wegen der BG Rente Kann das so richtig Sein MfG

4 Antworten

Rentenüberprüferam 13.10.2007 | 14:33
Userin Regina, Sie haben zwar einige Daten genannt, um daraus aber abzuleiten ob das so richtig ist. reichen die Angaben nicht aus. Im neuen Witwenrentenbescheid ist eine Anlage 8 dabei, in der dargestellt wird, wie man eigene Rente, Wi-Rente und Rente der BG gegeneinander aufgerechnet hat. Dabei spielen aber vordergründig Bruttowerte eine Rolle. Auf den Nettowert kommt man erst, nachdem man die Aufrechnung abgeschlossen hat und weiss, wieviel letztlich noch zu berücksichtigen ist und davon dann die KV+Pfl-Vers. + Zuschlag noch subtrahiert. Wenn Ihnen das alles dann noch nicht klar ist, noch mal melden.
Heinzam 13.10.2007 | 20:03
Die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung ist richtig. Eine Unfallhinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft wird auf die Witwenrente der Rentenversicherung angerechnet (§ 93 SGB VI). Bei der Anrechnung wird die Summe beider Renten einem Grenzbetrag gegenübergestellt. Der Betrag, der den Grenzbetrag übersteigt, wird angerechnet. Der Grenzbetrag berechnet sich bei Ihnen wie folgt: Jahresarbeitsverdienst (Wert der Berufsgenossenschaft, aus dem die Unfallrente berechnet wird) * 70% / 12 * 0,6 Bei einer Unfallhinterbliebenenrente in Höhe von 560 € beträgt der Jahresarbeitsverdienst 16800 €. Der Grenzbetrag beträgt 588 € (16800 € * 70% / 12 * 0,6). Die neue Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung beträgt somit 28 € brutto und ca. 26 € netto.
Reginaam 15.10.2007 | 07:42
danke erstmal bei der Rentenberatug hat man mir das nicht erklären können Gibt es möglichkeiten od voraussetzungen od ausnahmen wo wann eine anrechnung nicht od nur teilweise erfolgt Mfg
Tomam 15.10.2007 | 09:45
Klare und kurze Antwort. Nein! Ausnahmen gibt es nicht.
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