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Zur Experten-Antwort springenSenf-dazu hat schon richtig ausgeführt, dass Sie bereits mit 61 Jahren und 2 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8% beziehen können. Ohne Abschlag ist dies mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich - so wie Sie es bereits geschrieben haben.
In der Rentenauskunft ist bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente bereits der Abschlag berücksichtigt. Festzustellen wäre noch Ihr Leistungsvermögen. In der Rentenauskunft wird der Betrag für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen, d.h. das Leistungsvermögen liegt unter 3 Stunden am Tag. Sofern das Leistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag liegt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rente beträgt dann ca. 735 EUR ( 50 % der 1470 EUR). Die in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträge sind Bruttowerte. Hiervon sind grundsätzlich noch Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 11% zu zahlen.
Das sehe ich mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Einerseits wäre eine höhere Zurechnung schon prima. Andererseits bin ich froh, diese Rente überhaupt bekommen zu haben. Auch die etwas niedrigere Zurechnung ist an sich in Ordnung. Wer weiß, ob mein Arbeitsleben wirklich bis 62 so weiter gelaufen wäre, mit gleichem Verdienst und ohne Arbeitslosigkeit.Guten Tag, ich wende mich an dieses Forum weil ich mit der Berechnung zukünftiger möglicher Renten überfordert bin. Laut Rentenauskunft kann ich geboren März/1959 mit 64 Jahren und 2 Monaten vorzeitig in Rente gehen wegen 50 % Schwerbehinderung. Soweit dann wohl ohne Abschläge. Seit 2,5 Jahren Arbeitunfähig aber bis vor kurzem noch im Beschäftgungsverhältniss bin ich seit kurzem im einer beruflichen Reha (angelegt auf 12 Monate) untergebracht. Mit leider großen Schwierigkeiten gesundheitlich so das ich befürchte die Reha so nicht zu schaffen. Eine Erwerbsminderungsrente habe ich noch nie beantragt .....auch weil mir keiner sagen kann was ich an Abschlägen zu erwarten habe. In der letzten Rentenauskunft Januar 2019 ist bei voller Erwerbsminderung die Rede von 1470.- Euro. Aber hier sind doch eventuell auch wieder Abschläge zu erwarten. Ich wäre dankbar wenn man hier etwas Aufklärung leisten könnte. Mit freundlichen GrüßenAuch ich bin März 1959 wie Sie geboren. Meine Erwerbsminderungsrente brutto würde in etwa auch im Ergebnis wie Ihre sein. Da ich aber leider 2013 erkrankte bekam ich nicht wie Sie die Zurechnungszeit + 5 Jahre 8 Monate angerechnet. Somit müssen wie Bestandsrentner mit ca.200 € trotz gleicher Vorleistung auskommen.
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