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Experten-Antwort

Berechnung zukünftiger Rente

von Hubert29.07.2019 | 13:44
115 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich wende mich an dieses Forum weil ich mit der Berechnung zukünftiger möglicher Renten überfordert bin. Laut Rentenauskunft kann ich geboren März/1959 mit 64 Jahren und 2 Monaten vorzeitig in Rente gehen wegen 50 % Schwerbehinderung. Soweit dann wohl ohne Abschläge. Seit 2,5 Jahren Arbeitunfähig aber bis vor kurzem noch im Beschäftgungsverhältniss bin ich seit kurzem im einer beruflichen Reha (angelegt auf 12 Monate) untergebracht. Mit leider großen Schwierigkeiten gesundheitlich so das ich befürchte die Reha so nicht zu schaffen. Eine Erwerbsminderungsrente habe ich noch nie beantragt .....auch weil mir keiner sagen kann was ich an Abschlägen zu erwarten habe. In der letzten Rentenauskunft Januar 2019 ist bei voller Erwerbsminderung die Rede von 1470.- Euro. Aber hier sind doch eventuell auch wieder Abschläge zu erwarten. Ich wäre dankbar wenn man hier etwas Aufklärung leisten könnte. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2019 | 08:00

Senf-dazu hat schon richtig ausgeführt, dass Sie bereits mit 61 Jahren und 2 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8% beziehen können. Ohne Abschlag ist dies mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich - so wie Sie es bereits geschrieben haben.

In der Rentenauskunft ist bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente bereits der Abschlag berücksichtigt. Festzustellen wäre noch Ihr Leistungsvermögen. In der Rentenauskunft wird der Betrag für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen, d.h. das Leistungsvermögen liegt unter 3 Stunden am Tag. Sofern das Leistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag liegt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rente beträgt dann ca. 735 EUR ( 50 % der 1470 EUR). Die in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträge sind Bruttowerte. Hiervon sind grundsätzlich noch Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 11% zu zahlen.

8 Antworten

senf-dazuam 29.07.2019 | 17:09
Hallo Hubert! Sie können bereits in Kürze die vorzeitige Rente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Mit Abschlag geht das ab 61 Jahren und 2 Monaten. Mit 64 und 2 Monaten dann (wie Sie schon schreiben) ohne Abschlag. Sollten Sie vorher eine EM-Rente beantragen, wird je nach Rentenbeginn noch eine Zurechnungszeit festgestellt, welche die Rente noch ein wenig erhöhen wird (da diese Zeit mit dem sog. Gesamtleistungswert aus Ihrem Versicherungsleben bewertet wird). Welchen Umfang diese Zeit haben wird und welchen Beitrag sie dann zur Rente leistet, ist u.a. davon abhängig, ob der Rentenbeginn in 2019 oder bereits in 2018 liegt. Aber das ergibt sich erst durch die medizinische Begutachtung im Verlauf des Rentenverfahrens.
KSCam 29.07.2019 | 19:40
Von der in der Rentenauskunft genannten Zahl gehen keine Abschläge mehr ab, lediglich knapp 11% für KV und PflV, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind.
****am 29.07.2019 | 19:53
Hallo Hubert, zu ihrer Frage "In der letzten Rentenauskunft Januar 2019 ist bei voller Erwerbsminderung die Rede von 1470.- Euro. Aber hier sind doch eventuell auch wieder Abschläge zu erwarten." Bei der Rentenauskunft zur vollen Erwerbsminderungsrente von 01/2019 ist bereits ein Abschlag von 10,8 % enthalten. Von den 1470,- Euro Brutto werden aber noch die Beiträge zur KV/PV und der Zusatzbeitrag zur KV abgezogen also insgesamt ca. 11 %. Lesen sie einfach noch die weiteren Seiten ihrer Rentenauskunft, dort ist alles berechnet und beschrieben. Noch einen schönen Abend
Bestands EMRam 30.07.2019 | 08:15
Auch ich bin März 1959 wie Sie geboren. Meine Erwerbsminderungsrente brutto würde in etwa auch im Ergebnis wie Ihre sein. Da ich aber leider 2013 erkrankte bekam ich nicht wie Sie die Zurechnungszeit + 5 Jahre 8 Monate angerechnet. Somit müssen wie Bestandsrentner mit ca.200 € trotz gleicher Vorleistung auskommen.
Ernst Penkeam 30.07.2019 | 16:13
Zitat von Bestands EMR anzeigen
Guten Tag, ich wende mich an dieses Forum weil ich mit der Berechnung zukünftiger möglicher Renten überfordert bin. Laut Rentenauskunft kann ich geboren März/1959 mit 64 Jahren und 2 Monaten vorzeitig in Rente gehen wegen 50 % Schwerbehinderung. Soweit dann wohl ohne Abschläge. Seit 2,5 Jahren Arbeitunfähig aber bis vor kurzem noch im Beschäftgungsverhältniss bin ich seit kurzem im einer beruflichen Reha (angelegt auf 12 Monate) untergebracht. Mit leider großen Schwierigkeiten gesundheitlich so das ich befürchte die Reha so nicht zu schaffen. Eine Erwerbsminderungsrente habe ich noch nie beantragt .....auch weil mir keiner sagen kann was ich an Abschlägen zu erwarten habe. In der letzten Rentenauskunft Januar 2019 ist bei voller Erwerbsminderung die Rede von 1470.- Euro. Aber hier sind doch eventuell auch wieder Abschläge zu erwarten. Ich wäre dankbar wenn man hier etwas Aufklärung leisten könnte. Mit freundlichen Grüßen
Auch ich bin März 1959 wie Sie geboren. Meine Erwerbsminderungsrente brutto würde in etwa auch im Ergebnis wie Ihre sein. Da ich aber leider 2013 erkrankte bekam ich nicht wie Sie die Zurechnungszeit + 5 Jahre 8 Monate angerechnet. Somit müssen wie Bestandsrentner mit ca.200 € trotz gleicher Vorleistung auskommen.
Das sehe ich mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Einerseits wäre eine höhere Zurechnung schon prima. Andererseits bin ich froh, diese Rente überhaupt bekommen zu haben. Auch die etwas niedrigere Zurechnung ist an sich in Ordnung. Wer weiß, ob mein Arbeitsleben wirklich bis 62 so weiter gelaufen wäre, mit gleichem Verdienst und ohne Arbeitslosigkeit.
Rudi Ratlosam 30.07.2019 | 14:16
W°lfgangam 30.07.2019 | 19:26
Zitat von Bestands EMR anzeigen
Hallo Bestands EMR, wie würde Ihre Reaktion ausfallen, wenn Sie bereits 1975 am ersten Tag der Lehre EU geworden wären und bis heute ohne einen wirklichen Versicherungsbeitrag am Nabel diesen Sozialsystems gesäugt zu werden? Schön, dass es auch 2013 überhaupt noch EM-Renten durch staatliche Finanzierung weiterhin gibt – mit Zug um Zug verbesserten Konditionen - oder etwa nicht? Gruß w. PS: Natürlich ist das 'Schicksal' ...zu den jeweils geltenden 'Konditionen' des Gesetzgeber - wenn Sie im Voraus geplant _mehr_ haben wollen, müssen Sie sich zeitnah privat absichern/vorgesorgt haben - haben Sie doch wohl, oder etwa nicht? Dann lasten Sie dem Staat Ihren eigenen Versäumnisse nicht an, wenn Sie bis Tag X einfach so ins Bunte gelebt haben ...
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