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Experten-Antwort

Berechnung Zurechnungszeit Erwerbsminderung

von Klaus Müller16.12.2015 | 11:11
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ich werde wohl in Kürze in Rente wegen gesundheitlicher Probleme gehen. Zu 37 Beitragsjahren kommen noch 5 Zurechnungsjahre bis zum 62 Lebensjahr. Meine Frage: Wird der Rentenabzug in Höhe von 10.8 % auf meinen dann gesamten 42 Jahren erhoben oder werden nur die 5 Zurechnungsjahre mit dem Abzug belegt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Müller,

der Rentenabschlag bezieht sich grundsätzlich auf alle bis zum Leistungsfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte - unabhängig davon, ob sie aus Beitragszeiten oder beitragsfreien Zeiten resultieren. Diese Abschläge beziehen sich (wie auch bei Altersrenten) auf die „vorzeitige Inanspruchnahme“ der Erwerbsminderungsrente, wobei die Höchstgrenze für die Abschläge bei 10,8 Prozent liegt.

Weitere Ausführungen zu diesem Thema können Sie auch der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ entnehmen, die sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=22

herunterladen können.

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5 Antworten

Freddy J.am 16.12.2015 | 11:25
Durch das neue Gesetz bekommen sie ja 2 J. Zurechnungszeit gazu, also bis 62 J. Davon gehen dann 10,8% Abschlag von der gesammten Summe.
Klaus Mülleram 16.12.2015 | 12:04
Vielen Dank für die schnelle Antwort, so etwas hatte ich schon befürchtet. Vorweg kurz erklärt, damit kein Missverständnis entsteht: Junge Leute die sehr frühzeitig durch Erwerbsunfähigkeit in Rente gehen müssen, sollen ihre gesetzliche Rente bekommen und auch über die Zurechnungszeit hochgerechnet bekommen. Private „Solidargemeinschaften“ fassen jemanden mit bekannten Vorschäden ja nicht an. Ich könnte meinen Fall (37 Beitragsjahre und 5 Jahre Zurechnungszeit) nun umdrehen, d.h. 5 eigene Beitragsjahre, angenommener linearer Verdienst über die gesamte Zeit, dazu dann 37 Jahre Zurechnungszeit. Die Rente wäre in beiden Fällen gleich, oder liegt da ein Fehler in meinen Überlegungen. Kernsatz: Meine wirklich eingezahlten Beiträge sehe ich nicht genügend berücksichtigt. Und nochmals, dem jungen in Erwerbsminderung geratenen Menschen will ich seine Rente nicht missgönnen.
Herz1952am 16.12.2015 | 12:44
Die Rente ist eben eine Solidargemeinschaft. Und zwar noch. Ihre Beiträge werden berücksichtigt, in dem Ihre Einzahlungen mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen werden. Es kann deshalb auch vorkommen, dass jemand mit 5 Beitragsjahren und hohem Verdienst weitaus mehr Rente bekommt, wenn er erwerbsgemindert wird, als jemand, der 45 Jahre voll gearbeitet hat. Aber niemand hat Einfluss auf dieses Schicksal. Wir sollten auch bedenken dass alle Rentner von den profitieren, die nur eingezahlt haben und womöglich kurz vor Rentenbeginn gestorben sind. Diese hatten halt leider nichts von ihren Einzahlungen. Mit "allen Rentnern" sind sowohl Altersrentner als auch EM-Rentner gemeint, die (finanziell) profitieren. In der heutigen Zeit ist es auch so, dass es finanziell günstiger sein kann in die EM-Rente zu kommen, als nach vielen Jahren Arbeitslosigkeit in Altersrente. Objektiv gesehen, zahlt man dafür in der Regel einen hohen gesundheitlichen Preis, bzw. die Lebenserwartung kann sehr gemindert sein. Das Rentenniveau wird in Zukunft noch weiter abgesenkt. Ob dies ausreicht und die Rente, die bereits jetzt schon von Steuern gestützt wird, ist eine andere Sache und muss auch in Zukunft politisch geregelt werden. Hauptsächlich von Beiträgen getragen, wird es schwierig werden. Es ist eben der unschlagbare Vorteil der derzeitigen Rentenversicherung, dass es nicht ausschließlich auf Vorerkrankungen und hohen Beitragszahlungen ankommt. In diesem Bereich kann niemand eine wirkliche "Eigenverantwortung" übernehmen, weil man die Zukunft, insbesondere die gesundheitliche nicht kennt.
Herz1952am 16.12.2015 | 14:07
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