Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnungen Umwandlung EU/Altersrente Schwerbehinderte

von Michl22.06.2013 | 09:48
1857 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Unter o.g. Link hatte ich bereits wegen der Umwandlung der Rente meiner Ehefrau angefragt und nunmehr kamen die Berechnungen einmal mit 60+ Monate und einmal mit 63. Ich bin doch sehr verblüfft das die Altersrente für Schwerbehinderte mit 60+ um € 75 oder ab 63 Jahren um € 84 höher als die jetzige EU-Rente ist, obwohl meine Ehefrau während des Rentenbezuges nie gearbeitet hat. Da der Antrag wie bereits oben erwähnt gemacht wurde, sollte dann mit den Berechnungen die Beratungsstelle nochmals aufgesucht werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2013 | 11:20

Wenden Sie sich bitte bei Fragen zu den Berechnungen Umwandlung EU/Altersrente Schwerbehinderte an die zuständige Beratungsstelle um entscheiden zu können, ab welchem Zeitpunkt die Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt werden soll.

9 Antworten

Jeckam 22.06.2013 | 14:33
Brutto/Netto !
Michlam 22.06.2013 | 16:55
Die Erhöhung betrifft die Bruttorente!
KSCam 22.06.2013 | 17:31
Was wollen Sie die Kollegen denn noch fragen? Ob die Berechnung, die gemacht wurde richtig ist? Wenn Sie eine Vorberechnung bekommen haben, nach der die Altersrente 75 € höher ist als die bisherige EM Rente, gibts doch nur eines: den "Umwandlungsantrag" stellen......
Michlam 22.06.2013 | 18:25
Hallo KSC ich wollte nur wissen, ob man mit den Berechnungen nochmals zur Beratungsstelle gehen muss, mehr nicht! Zudem wurde die Auskunft erteilt, dass diese Rente gleich bleibt wie die EU und jetzt ist sie auf einmal höher, dies rechtfertigt doch einmal zu fragen, weshalb. Da ich Laie bin möchte ich schließlich nichts verkehrt machen und nicht Jeder weiß eben alles.
Michlam 25.06.2013 | 05:50
Danke, werde dann einen Termin machen und einen Tag Urlaub einreichen müssen.
=//=am 25.06.2013 | 09:45
Eigentlich ist es doch eine ganz einfache Rechnung: Mit 60 + (wieviele Monate +? bei Jahrgang 1953 = 7 Monate) erhält sie 75 EUR, mit 63 J. 84 EUR mehr. Wenn sie also 29 Monate früher die höhere AR beansprucht, erhält sie bis zum 63. LJ. insgesamt 75 EUR x 29 Monate = 2.175 EUR. Das kann sie mit einer Differenz von mtl. 9 EUR kaum mit den 84 EUR ab dem 63. LJ. aufholen. Vielleicht können Sie sich mit diesen Überlegungen den Urlaubstag sparen.... ;-)
Michlam 25.06.2013 | 10:30
Experte antwortet am 29.05.2013 wie folgt: Die Umwandlung in eine vorzeitige Altersrente ist z.B. sinnvoll, wenn die Altersrente höher ist als die bisherige Eu-Rente. Da auf die alte Rente ein Besitzschutz besteht, kann die neue Rente nicht niedriger werden. In der Regel wird – wenn weitere Versicherungszeiten nicht zurückgelegt worden sind – die Rente in der gleichen Höhe wie bisher weitergezahlt. Diese Altersrente ist dann endgültig. **************************************** ES WURDEN keine Versicherungszeiten mehr zurückgelegt und die Rente sollte dann ja gleich bleiben, wie so viele geschrieben haben. ES WUNDERTE MICH dass nun die Rente höher sein sollte, deshalb auch meine Eingangsfrage!
=//=am 25.06.2013 | 13:46
"Danke, dies habe ich schon lange ausgerechnet und meine Frage hatte eine ganz andere Bedeutung!" Kamen denn die Berechnungen von der DRV? Wenn ja, verstehe ich Ihre Eingangsfrage nicht, ob Sie mit den Berechnungen nochmals zur DRV sollen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026