Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes bei LTA.
Momentan befinde ich mich in einem RVL (40 Std/Woche) und am 01.08.17 beginne ich eine Vollzeit-Umschulung (40 Std/Woche) als MFA.
Mein ehemaliger Arbeitgeber musste mir beim Antrag auf Übergangsgeld die Anlage G0556 ausfüllen, wo er das fiktive Arbeitsentgeld bei 40 Std/Woche angeben musste. Dieses von ihm angegebene fiktive Arbeitsentgeld liegt dabei über dem Tariflohn.
Nun wird aber in der Berechnung auf meinem Bescheid der Verdienst von 30 Std/Woche zugrunde gelegt (anders war es mir gesundheitlich nicht möglich) und dem Tariflohn für 40 Std/Woche gegenübergestellt.
Müsste die Berechnung nicht dem fiktiven Entgeld gegenübergestellt werden für 40 Std/Woche?
Mit freundlichen Grüßen
A. Weidlich