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Experten-Antwort

berechnungsgrundlage übergangsgeld

von momo11.07.2018 | 18:35
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4 Antworten

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guten tag, ich habe bis dezember 2017 ALG 1 bekommen und da es sich schon abzeichnete dass ich ab 06/18 eine umschulung mache, habe ich auf ALG 2 freiwillig verzichtet. in der zeit von 01/18 bis 03/18 habe ich mich mit einem mini job über wasser gehalten welchen ich dann 04/18 und 05/18 auf einen miDijob - bis 850€ - ausgedehnt hatte. diesen miDijob habe ich wahrheitsgetreu im antrag für das übergangsgeld natürlich angeben und somit ergibt sich ein übergangsgeld von rund 14€ am tag. da dies viel zu wenig ist wurde eine fiktive berechnungsgrundlage genommen, was dann rund 35€ am tag gibt. nehme ich mein altes gehalt (letzte zahlung 06/2016) zur grundlage her, komme ich auf rund 47€ am tag. nur weil ich freiwillig (zur schonung der solidargemeinschaft) auf ALG 2 verzichtet habe und zwei monate auf miDiJob-basis gearbeitet habe, verzichte ich nun 30 monate lang auf rund 350€....monat für monat. wie kann das fair sein? kann der miDijob als bemessungsgrundlage hergenommen werden? Mit freundlichen Grüßen momo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Momo,

für die Berechnung des Übergangsgeldes während einer Umschulung (LTA) mit einem Beginn ab 01.01.2018 werden nach § 68 SGB IX 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts zugrunde gelegt, wenn die Berechnung nach den §§ 66 und 67 SGB IX zu einem geringeren Betrag führt oder der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der LTA länger als 3 Jahre zurückliegt. Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Versicherte der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die seiner höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. Sofern dieser Vergleich bei Ihnen nicht vorgenommen wurde, würde ich Ihnen empfehlen mit Ihrem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt diesbezüglich zu erfragen.

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3 Antworten

momoam 11.07.2018 | 19:15
nach 25 jahren in meinem bisherigen beruf beruf bin ich leider berufsunfähig geworden. kündigung habe habe ich wärend meiner krankmeldung bekommen und der "kampf" mit der DRV bis ich eine umschlung hat eben bis jetzt gedauert....das habe ich mir so nicht ausgesucht. allgemein finde ich es nicht in ordnung dass ich von ihnen angegriffen werde und mich jetzt rechtfertigen muss. danke dafür.
???am 12.07.2018 | 11:31
Nach dem Gesetz ist für die Berechnung des Übergangsgeldes der letzte abgerechnete Lohn maßgebend. Von daher ist die derzeitige Berechnung richtig. Sollten Sie eine Sonderregelung geltend machen wollen, müssen Sie Widerspruch einlegen.
momoam 12.07.2018 | 21:11
es wurde ja auch ein fiktives arbeitsentgeld zugrunde geled nachdem das zugrundegelegte letzte entgelt - zwei monate MIDI-Job 850€ - viel zu wenig ist. mein problem ist dass das fiktive entgelt viel weniger ist als das entgelt was ich vor den zwei monaten midijob bekommen habe....laut rechner rund 350€ monatlich. kann denn der midijob als berechnungsgrundlage herangezogen werden? zumal er auch garnichts mit meinem erlernten beruf zu tun hat.
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