Die Berechnung des Übergangsgeld für die Zeit der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) erfolgt im Rahmen einer Vergleichsberechnung.
Zum einen wird eine Berechnung aus dem Tariflohn der zuletzt ausgeübten Beschäftigung durchgeführt.
Die Zweite Berechnung erfolgt aus dem letzten tatsächlich abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum der zuletzt ausgeübten Beschäftigung sofern diese nicht länger als drei Jahren zurückliegt.
Der für Sie günstigere Wert ist dann die Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes.
Sie sehen also maßgeblich ist immer die zuletzt ausgeübte Beschäftigung. Der erlernte Beruf den Sie vorher ausgeübt haben, bleibt bei bei der Berechnung des Übergangsgeldes unberücksichtigt.