Hallo,
ich bin gerade in der Umschulung zum Bürokaufmann, da ich meine Beruf als Fleischermeister nicht mehr ausüben kann. Das letzte Mal habe ich 2001 als in diesem Beruf gearbeitet und verhältnismäßig gut verdient. Das gesamte Jahr 2006 habe ich als Bürohilfe gearbeitet und dementsprechend wenig verdient.
Von der Rentenversicherung habe ich am Telefon erfahren, dass in meinem Fall mein Gehalt aus der Fleischermeistertätigkeit mit den entsprechenden Anpassungsfaktoren als Bemessungsgrundlage angenommen wird, da ich ja diesen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann.
Nun habe ich heute meinen Bescheid über das Übergangsgeld erhalten und musste mit Erstaunen feststellen, dass nun doch mein Gehalt aus 2006 die Berechnungsgrundlage ist.
Nun ist meine Frage, ob das so rechtens ist und ob ich anderenfalls Möglichkeiten zum Widerspruch gegen den Bescheid habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Ratschläge und Tipps.
MfG, Michael.