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Experten-Antwort

Berechnungsgrundlage Witwenrente

von DAS29.03.2012 | 14:39
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin leider in der Situation, dass ich mir über o.g. Thema vorsorgliche Gedanken machen muss. Kurze Info: Mann 40, voll Erwerbstätig, GdB 30, Monatl. Brutto 2500,-€ Netto 1800,-€ Frau 35, Elternzeit kein Einkommen Kind 2 Jahre Vorraussetzungen Große Witwenrente ist erfüllt. Würde meinem Mann jetzt etwas passieren, würde dann sein jetztiges Brutto als Berechnungsgrundlage der Witwenrente zugrunde liegen? Wenn nein, was wird sonst als Berechnungsgrundlage genommen? Bin aus allen Informationen nicht schlau geworden, finde immer nur die Möglichkeit mit einer bereits ausgezahlten Rente meine/unseren Anspruch zu berechnen. Einzige Info die ich zusätzlich gefunden habe, war etwas mit Erwerbsunfähigkeitsrente, aber die bezieht mein Mann ja jetzt auch nicht. Oder ist es tatsächlich so, dass aus seinem aktuellen Brutto die Erwerbsunfähigkeitsrente errechnet wird und daraus dann der Witwenrentenanspruch? Das wäre ja noch nicht mal 30% dessen was er jetzt verdient? Bin um jede Antwort dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Die Witwenrente wird aus dem gesamten Versicherungsleben des Verstorbenen errechnet - nicht aus dem zuletzt bezogenen Gehalt.

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente (=Erwerbsminderungsrente), auf die Ihr verstorbener Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes (sozusagen fiktiv) Anspruch gehabt hätte. Die Höhe der zur Zeit zustehenden Erwerbsminderungsrente können Sie der Renteninformation Ihres Ehemannes entnehmen.

Wenn Sie für Ihr Kind die Erziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet bekommen, erhöht sich die Witwenrente um einen Zuschlag von zur Zeit 54,93 € in den alten und 48,74 € in den neuen Bundesländern.

Auf die Witwenrente werden nicht nur Erwerbseinkünfte sondern z.B. auch Vermögenseinkünfte angerechnet.

Für das Kind wird Waisenrente gezahlt. Dies sind quasi 10 Prozent der Erwerbsminderungsrente zuzüglich eines sog. Waisenrentenzuschlags. Der Zuschlag lässt sich nicht pauschal bestimmen sondern bemisst sich nach den zurückgelegten Zeiten des verstorbenen Elternteils. Hat ein Verstorbener stets rentenrechtliche Zeiten (keine "Lücken") in seinem Versicherungsverlauf verdoppelt der Zuschlag bei Durchschnittsverdienern in etwa die Höhe der Halbwaisenrente.

Einkommen minderjähriger Waisen wird nicht angerechnet.

Für eine konkrete Bestimmung der Anspruchshöhen wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schadeam 29.03.2012 | 14:45
Die witwenrente wird aus der Erwerbsminderungsrente errechnet, die der Verstorbene am Todestag bekommen hätte. Die EM Rente sollte aus der jährlichen Renteninformation zu ersehen sein.......
Wolfgang Aam 04.04.2012 | 16:50
Dann könnten Sie sich ""VON" schreiben,würde das letzte Bruttogehalt berechnet. Beten Sie, daß es dazu nicht kommt. Der Staat macht sich um alles in dieser Welt Sorgen, nur nicht um das eigene Volk.
Wolfgang Aam 04.04.2012 | 16:57
Ihr Mann ist 40 und hat momentan einen Bruttolohn von 2500 Euro. Das bedeutet, er bekommt mit diesem Bruttolohn nicht mal einen Rentenpunkt pro Jahr. Angenommen er hat 25 Jahre Rentenbeiträge bezahlt, rechne ich mit 20 Rentenpunkte (was noch übetrieben ist) Danwürde Ihr Mann heute 560 EURO Bruttorente erhalten. Als Witwe würden Sie davon 60% erhalten. Also ab zum Sozialamt.
W*lfgangam 04.04.2012 | 22:24
...gut, dass Sie nichts von Rentenberechnung wirklich verstehen und jeden dafür gleich ins Sozialamt 'einweisen' wollen. Haben Sie jemals den Inhalt Ihrer Renteninformation/Rentenauskunft verstanden/sich erklären lassen? - oder haben Sie mangels dtsch. Pass (Wegwerfen, eine Empfehlung aus Ihren anderen Beiträgen) auch gleich die dtsch. Sprache respektive das Verstehen als Solches weggeworfen? Ohmann ...man kann ja verbittet sein, ob der eigenen Situation - aber, mal auf die Füße geschaut, was kann die Rentenversicherung dafür, dass Ihr Leben nicht im Saus und Braus endete? Gruß w.
Wolfgang Aam 05.04.2012 | 14:06
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ihr Mann ist 40 und hat momentan einen Bruttolohn von 2500 Euro. Das bedeutet, er bekommt mit diesem Bruttolohn nicht mal einen Rentenpunkt pro Jahr. Angenommen er hat 25 Jahre Rentenbeiträge bezahlt, rechne ich mit 20 Rentenpunkte (was noch übetrieben ist) Danwürde Ihr Mann heute 560 EURO Bruttorente erhalten. Als Witwe würden Sie davon 60% erhalten. Also ab zum Sozialamt.
...gut, dass Sie nichts von Rentenberechnung wirklich verstehen und jeden dafür gleich ins Sozialamt 'einweisen' wollen. Haben Sie jemals den Inhalt Ihrer Renteninformation/Rentenauskunft verstanden/sich erklären lassen? - oder haben Sie mangels dtsch. Pass (Wegwerfen, eine Empfehlung aus Ihren anderen Beiträgen) auch gleich die dtsch. Sprache respektive das Verstehen als Solches weggeworfen? Ohmann ...man kann ja verbittet sein, ob der eigenen Situation - aber, mal auf die Füße geschaut, was kann die Rentenversicherung dafür, dass Ihr Leben nicht im Saus und Braus endete? Gruß w.
Es muß auch dumme Menschen geben, die fast 50 Jahre in Sozialkassen einzahlen und später zum Sozialamt rennen müssen. Und das wird in Zukunft immer schlimmer. Deutschland ist doch mitlerweile ein Billiglohnland geworden. Soziale Ungerechtigkeit steht an oberster Stelle. Ich sehe das alles realistisch. Deshalb ärgere ich mich so sehr. Damit möchte ich aber keinen beleidigen oder schlecht machen. Die Paragraphen, auf die Sie sich immer gerne berufen, kenne ich auch. Aber die "Kleinen", damit meine ich die Steuerkartenabgeber, wissen doch Abends nicht was Sie Morgens erwartet.
...am 05.04.2012 | 15:56
Dann wandern sie doch aus... In den meisten anderen Ländern gibt es so eine Institution wie das Sozialamt nicht, da hätten sie dann die Wahl : Arbeiten bis zum Exitus oder gleich verhungern Dieses ständige Gejmecker über unser Sozialsystem kotzt mich langsam wirklich an... In anderen Ländern verhungern sekündlich Kinder und sie Jammern hier rum weil ein Rentner aufgrund seiner niedrigen Rente sein Geld noch von einem anderen Amt (-->übrigens ohne jemals dafür einen einzigen Cent Beitrag gezahlt zu haben...) bekommt... Ist schon schlimm und unsozial unser Land, ganz schlimm, ganz ganz schlimm...
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