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Experten-Antwort

Berechtigtes Interesse besondere Rentenauskunft (Ausgleich Rentenabschläge)

von der Manfred09.07.2019 | 04:47
179 Ansichten
5 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich habe bei Stiftung Warentest gelesen, dass der Antrag auf besondere Rentenauskunft auch vor dem 50. Lebensjahr gestellt werden kann (§ 109 Abs. 1 Satz 3 SGB VI). Voraussetzung dafür ist ein "berechtigtes Interesse". Leider wird nirgendwo, auch nicht im aktuellen Finanztest-E-Book zum Thema erklärt, was das sein könnte. Vielleicht treffen auf mich Kriterien zu, von denen ich noch nichts ahne? Ich bin jetzt 44 und glaube aufgrund der physischen und psychischen Belastung im Job nicht, diesen bis 67 oder auch nur 65 durchzuhalten. Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo der Manfred,

der Begriff "berechtigtes Interesse" ist nicht besonders erläutert.

Grundsätzlich soll diese besondere Auskunft nicht zu früh erfolgen, damit der Berechnung realistische Daten zugrunde liegen.

Sie können unabhängig davon eine persönliche Beratung bei der DRV in Anspruch nehmen, um sich vor Ort schon mal ausrechnen zu lassen, wie hoch derzeit eine Rentenminderung bei Ihnen ausfallen würde und wie viel dafür einzuzahlen wären, um einen Ausgleich zu schaffen.

Als Beispiel folgende Zahlen:

bei einem monatlichen Rentenabschlag von ca. 50 Euro errechnet sich eine Ausgleichszahlung von ca. 12.000 Euro.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Valzuunam 09.07.2019 | 08:54
Es gibt keinen Katalog, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Legen Sie einfach die Gründe dar, wegen der Die meinen ein solches Interesse zu haben. Warten Sie dann die Entscheidung ab, ein anschließende gerichtlich Überprüfung ist möglich. Über eventuelle Erfolgsaussichten mag ich nich spekulieren; einschlägige Rechtssprechung liegt schlicht noch nicht vor.
der Manfredam 09.07.2019 | 09:48
Vielen Dank. So richtig weiter bringt mich das jetzt nicht. Zählt denn das Argument, dass die Ausgleichsbeträge durch die höheren Durchschnittsentgelte und ggf. steigende Beitragssätze gegenüber heute schlichtweg unbezahlbar werden?
Oh Mannam 09.07.2019 | 13:42
Versuchen Sie zu verstehen. Es gibt diesbezüglich noch keine Richtschnur, keine Erfahrungswerte und keine Rechtsauslegung. Versuchen Sie es mit Ihrer Begründung und Sie werden einen Bescheid erhalten. Ist dieser negativ, bleibt Ihnen das Widerspruchs- und Klagerecht. Entscheidung offen! Niemand wird Ihnen hier eine konkrete Antwort geben können. Machen Sie Ihre eigenen Erfahrungen und lassen Sie die Forenuser daran teilhaben.
oh Mann oh Mann (der Manfred)am 09.07.2019 | 19:43
Hallo, na, dann probier ich das mal!
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