Hallo der Manfred,
der Begriff "berechtigtes Interesse" ist nicht besonders erläutert.
Grundsätzlich soll diese besondere Auskunft nicht zu früh erfolgen, damit der Berechnung realistische Daten zugrunde liegen.
Sie können unabhängig davon eine persönliche Beratung bei der DRV in Anspruch nehmen, um sich vor Ort schon mal ausrechnen zu lassen, wie hoch derzeit eine Rentenminderung bei Ihnen ausfallen würde und wie viel dafür einzuzahlen wären, um einen Ausgleich zu schaffen.
Als Beispiel folgende Zahlen:
bei einem monatlichen Rentenabschlag von ca. 50 Euro errechnet sich eine Ausgleichszahlung von ca. 12.000 Euro.