Hallo Christine,
sparen Sie sich die 130 EUR und gehen dafür in die nächste gesetzliche Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), die werden die meisten Fragen beantworten können.
Rentenhochrechnung ist da 'Pipikram', nach Abzug der erwarteten Sozialversicherungsbeiträge haben Sie den Netto-Zahlbetrag vor Augen (aus heutiger Sicht!) Steuern ist nicht Sache der Rentenversicherung, da kommt es auf individuelle Steuermerkmale (Zusatzeinkommen, Ehegattensplitting, Freibeträge, Abzüge Werbungskosten/Sonderausgaben/SV-Beiträge ...) an.
Wenn die Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst/kirchliche Zusatzversorgung kommt, finden Sie hier einen Rechner:
https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index&s=DozvpDd5b29wj74a
Ist aber auch nur ein Brutto-Rechner. Bei vorzeitigem Rentenbeginn sind Rentenabschläge und 17,55 KV/PV (17,8 % ohne Elterneingenschaft abzuziehen) ...Steuern: siehe oben.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente, bzw. der lebenslange Steuerfreibetrag, wird aus der ersten vollen Jahresrente ermittelt und bleibt in EUR fest bis ans Lebensende. Insofern können nur die jährliche Rentenanpassungen die Steuer erhöhen. Bei Betriebsrenten ist es etwas komplizierter – je nach dem, in welchem Umfang AN/AG sich an den Einzahlungen beteiligt haben. Direktversicherung: da dürften volle KV/PV-Beiträge abgezogen werden und die Jahressumme als steuerpflichtiges Einkommen gelten.
Einen allgemeinen Überblick zur 'Rentensteuer' finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Gruß
w.