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Experten-Antwort

Berechung der endgültigen Rente

von Christine10313.02.2015 | 15:14
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in ca. 9 Jahren erreiche ich das Rentenalter und möchte gerne jetzt schon wissen, wie hoch dann das mir zur Verfügung stehende Einkommen sein wird. Ich werde Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Zusatzversicherung und einer Direktversicherung erhalten. Da es sich hierbei aber um Brutto Beträge handelt von denen noch Steuer und Krankenkassenbeiträge abgezogen werden, ist nicht ersichtlich, wie viel mir dann Netto bleiben wird. Gibt es eine Möglichkeit, diese Berechnungen zuverlässig durchzuführen? Oder ist eine Rentenberatung (Erstberatungshonorar mindesten 130 €) unausweichlich notwendig, um hier Klarheit zu erhalten. Für eine Antwort bedanke ich mich, mit freundlichen Grüßen, Christine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits mehrfach aufgeführt, kann in die Zukunft keine "genaue" Berechnung Ihrer zu erwartenden Renteneinkünfte erfolgen. Auch nicht von einem privaten Rentenberater gegen Gebühr.

Lassen Sie sich zunächst von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten. Dort erhalten Sie Auskünfte über evtl. Rentenabschläge, Krankenkassebeiträge

bei der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente. Auch allgemeine Auskünfte zur Rentenbesteuerung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 13.02.2015 | 15:22
Wenn Sie uns sagen können wie sich Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und auch Ihr Lohn in den nächsten 9 Jahren entwickeln werden, können wir Ihnen die Nettorente berechnen. Die zu erwartende Rente kann Ihnen jede DRV Beratungsstelle annäherd vorausberechnen, dass davon 10,x % KV und PV abgehen, ist heutiger Stand. Was Sie aus Betriebsrente und Direktversicherung erhalten erfragen Sie beim jeweiligen Anbieter. Die Krankenkasse fragen Sie welche Beiträge Sie daraus bezahlen und bei Finazamt oder Steuerberatung erfragen Sie mit welchen Sätzen die jeweiligen Einkünfte zu versteuern sind. Ob Sie von einem kostenpflichtigen Beratungsdienst wirklich geholfen bekommen ist fraglich, der weiß auch nicht was in 10 Jahren Gesetz ist.
Christine103am 13.02.2015 | 15:50
Zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Was ich gerne wissen möchte, ist die Formel, mit der die Abzüge berechnet werden z. B. (Brutto gesetzl. Rente - Abzug des GKV Betrags) + (Brutto Betriebsrente - Abzug des GKV Betrags) + (Brutto Direktversichung - Abzug des GKV) Betrags = Die zu versteuernde Gesamt-Renteneinkunft Und dann die nächste Frage: Wie wird die Rente besteuert? Gibt es den Rentensteuer-Rechner für die anteilige Besteuerung der Rechner, die ja Jahr für Jahr ansteigt? Und bedeutet das Ansteigen der anteiligen Besteuerung bis auf 100 %, dass ich dann im Alter von 90 Jahren weniger Netto habe als im Alter von 75 Jahren? Und kann ich berechnen, wieviel weniger? Mit freundlichen Grüßen, Christine
W*lfgangam 13.02.2015 | 16:59
Hallo Christine, sparen Sie sich die 130 EUR und gehen dafür in die nächste gesetzliche Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), die werden die meisten Fragen beantworten können. Rentenhochrechnung ist da 'Pipikram', nach Abzug der erwarteten Sozialversicherungsbeiträge haben Sie den Netto-Zahlbetrag vor Augen (aus heutiger Sicht!) Steuern ist nicht Sache der Rentenversicherung, da kommt es auf individuelle Steuermerkmale (Zusatzeinkommen, Ehegattensplitting, Freibeträge, Abzüge Werbungskosten/Sonderausgaben/SV-Beiträge ...) an. Wenn die Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst/kirchliche Zusatzversorgung kommt, finden Sie hier einen Rechner: https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index&s=DozvpDd5b29wj74a Ist aber auch nur ein Brutto-Rechner. Bei vorzeitigem Rentenbeginn sind Rentenabschläge und 17,55 KV/PV (17,8 % ohne Elterneingenschaft abzuziehen) ...Steuern: siehe oben. Der steuerpflichtige Anteil der Rente, bzw. der lebenslange Steuerfreibetrag, wird aus der ersten vollen Jahresrente ermittelt und bleibt in EUR fest bis ans Lebensende. Insofern können nur die jährliche Rentenanpassungen die Steuer erhöhen. Bei Betriebsrenten ist es etwas komplizierter – je nach dem, in welchem Umfang AN/AG sich an den Einzahlungen beteiligt haben. Direktversicherung: da dürften volle KV/PV-Beiträge abgezogen werden und die Jahressumme als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Einen allgemeinen Überblick zur 'Rentensteuer' finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Upsalaam 13.02.2015 | 17:02
Sie könnten auch versuchen einen Termin zur Altersvorsorgeberatung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Diese Beratung ist kostenlos und da könnte man Ihnen unter Umständen grob ausrechnen was Ihnen zur Verfügung stehen wird. Aber auch die Mitarbeiter dort werden nicht in die Zukunft sehen können, wie sich beispielsweise die Beitragssätze zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ändern werden. Hinsichtlich Steuer und Inflation - das dürfte hingegen berücksichtigt werden. Zum Thema "Rente und Steuer" hilft Ihnen vielleicht auch diese Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Alles Gute! MFG Upsala
SozPolam 13.02.2015 | 20:09
In 9 Jahren nutzt Ihnen keine einzige Rentenauskunft von heute etwas. Dann haben wir nämlich die Einheitsrente, dank unseren hervorragenden Politgaunern! Und Sie werden mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaun!
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