Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

bereits gepfändete niederländische rente

von te rietje07.11.2008 | 10:55
1902 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich beziehe in deutschland rente aus den niederlanden , die durch s finanzamt aus den niederlanden bereits gepfändet ist. die pfändungsgrenze liegt wesentlich höher in den niederlanden als in deutschland. meine frage nun : ist es erlaubt mich nochmals zu pfänden von einem deutschen gläubiger mein hauptwohnsitz ist deutschland.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es würde sich tatsächlich anbieten, die Frage an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten.

6 Antworten

van Rechtensam 07.11.2008 | 11:48
Natürlich. Schließlich ist es ja nicht Ihr Geld, das Sie anderen schulden. Basta.
te rietjeam 07.11.2008 | 13:56
vielen dank für ihre antwort H. . ich beziehe einzig und allein die niederländische rente, keine deutsche rente, wie verhält es sich dann ? mfg
Ham 07.11.2008 | 12:38
Ist in dem deutschen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Zusammenrechnung der deutschen und niederländischen Rente angeordnet? Wenn nicht, ist für die Ermittlung des pfändbaren Betrages nach § 850c ZPO nur die deutsche Rente zugrunde zu legen. Beträge oberhalb der in 850c ZPO festgelegten Grenze können grundsätzlich (ausg.Unterh.)nicht gepfändet werden. Von Ihnen als Schuldner können beim zuständigen Amtsgericht Anträge, die sich auf die Höhe des pfänbaren/pfandfreien Betrages beziehen,gestellt werden.
Rosannaam 07.11.2008 | 16:04
Für die Zahlung der Renten (niederl. und deutsche Rente) bei Wohnsitz in Deutschland ist als Träger auf Regionalebene grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (= frühere LVA) Gartenstraße 194 48147 Münster zuständige Verbindungsstelle im Verhältnis zu den Niederlanden. ODER die Deutsche Rentenversicherung Bund (= frühere BfA) Ruhrstraße 2 10709 Berlin 44789 Bochum. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, dort wird Ihnen mit Sicherheit geholfen. Hier in Deutschland ist es so, dass ein DEUTSCHER Gläubiger nur die deutsche Rente pfänden lassen kann, wenn KEINE Zusammenrechnung beantragt wurde. Wenn also im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß als Drittschuldner nur ein RV-Träger in DEUTSCHLAND aufgeführt ist. Was mit der niederl. Rente und dem niederl. Gläubiger (Finanzamt)passiert, weiß ich nicht.
Amadéam 07.11.2008 | 16:27
...um Ihre Auflistung komplett zu machen ist noch zu ergänzen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 44781 Bochum Tel. 0234 304 - 0 Fax 0234 304 - 66050
Ihre-Rente-Rente-ins-Ausland-Europa-Niederlandeam 07.11.2008 | 21:10
Um es noch einfacher zu machen, gibt man den Link an. Da steht alles komplett: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026