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Berentet und neues Auto

von Ilona10.08.2008 | 09:39
1370 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich muss mir wegen meiner Behinderung(60%G)jetzt endlich einen Automatikwagen kaufen,würde man da Zuschüsse bekommen? Ich bin vollberentet. Danke für die Info Ilona

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.08.2008 | 13:42

Hallo Ilona,

wie die anderen User bereits dargestellt haben, kann ein Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (sog. Kfz-Hilfe) von den Rentenversicherungsträgern nur im Rahmen von "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gewährt werden. Für Personen, die bereits eine Rente beziehen, ist die Förderung/Bezuschussung damit grundsätzlich ausgeschlossen.

8 Antworten

Schiko.am 10.08.2008 | 10:17
Es tut mir leid , wenn sie ge- zwungen sind sich einen automatikwagen kaufen zu müssen. Begrüßenswert-da mit kosten verbunden- ist dies sicher nicht. Einen zuschuß, schon gar nicht von der RV., erhalten sie hierfür aber nicht. MfG.
Egbertam 10.08.2008 | 10:42
Als Berufstätige wäre ein Kostenzuschuß zumindest für die behinderungsgerechte Ausstattung möglich, um die Arbeitsstelle aufsuchen zu können um weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen zu können. Rentner sind von diesen Förderungen ausgeschlossen. Ihnen wird in den seltensten Fällen noch eine Reha-Maßnahme gewährt. Was lernen wir daraus ?
Nixam 10.08.2008 | 12:10
Null Chance! Da Sie nicht mehr im Erwerbsleben sind, gibt es für Sie keine staatlichen Zuschüsse zum KFZ-Erwerb mehr. Habe auch unter Integrationsamt.de nichts gefunden. Alle Zuschüsse sind nur für Erwerbstätige gedacht. Schade eigentlich. Ob behinderte Rentner doch genug Geld haben? Bestimmt nicht. Einen schönen Sonntag Nix
Jürgenam 10.08.2008 | 15:37
Auch ich bin mir sicher, dass keine "öffentlichen" Zuschüsse gezahlt werden. Eine Anmerkung möchte ich aber doch machen: es gibt sicherlich viele behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" , die zumindest genauso schlecht zu Fuß sind wie beh. Menschen mit Merkzeichen "aG". Die Entscheidungen der ehem. Versorgungsämter sind da sicherlich nicht immer mit gleichen Maßstäben zustande gekommen. Gruß Jürgen
Realistam 10.08.2008 | 13:53
Als erheblich Gehbehinderte sind Sie noch lange nicht "außergewöhnlich gehbehindert" (Merkzeichen "aG"). Sie können mit Ihrem Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einer entsprechenden Wertmarke für 60 Euro Eigenanteil immerhin den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ganzjährig kostenlos nutzen. (Wie ich und Millionen andere behinderte Menschen übrigens auch!) Wenn Sie trotzdem unbedingt ein Auto haben wollen, dann ist das gelinde gesagt nicht das Problem der Deutschen Rentenversicherung! Arbeitnehmer werden nur dann entsprechend gefördert, wenn ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug zur Aufnahme einer VERSICHERUNGSPFLICHTIGEN beruflichen Tätigkeit UNBEDINGT erforderlich ist. Sollte der Arbeitsplatz bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, gibt es auch keine Zuschüsse für einen PKW.
Realistam 10.08.2008 | 17:29
Recht haben Sie! Den umgekehrten Fall gibt es aber auch! Ich kenne Leute, die erheblich besser zu Fuß sind als ich und trotzdem das Merkzeichen "aG" zuerkannt bekamen. Normalerweise muss das Gehvermögen aufs Schwerste beeinträchtigt sein, bevor man als "außergewöhnlich gehbehindert" gilt. Das ist z.B. bei beinamputierten oder querschnittsgelähmten Menschen der Fall. Wenn ich allerdings hin und wieder beobachte, wer alles mit behördlicher Genehmigung auf Schwerbehindertenparkplätzen stehen darf, dann fällt mir manchmal nichts mehr ein! Ich grüße Sie ebenfalls!
Schiko.am 10.08.2008 | 21:19
Jetzt sehen sie selbst was sie angerichtet haben,obwohl sie ganz normal nur eine frage hatten, die auch beantwortet wurde. MfG.
Landratsamtam 11.08.2008 | 08:02
Guten Tag, Es gibt auch das "Merkzeichen" /Gsb/ Ganz schön blöd Herr Realist. Dieses Zeichen haben zunächst sehr viele Kollegen der Bundesregierung.Aber auch zwischenzeitlich einige sogennante "normale" Mitbürger in dieses unserem Lande. MfG das Landratsamt
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