Sehr geehrte Frau Brack,
auch wenn landläufig die Meinung herrscht, die Abschläge verschwinden durch die Zahlungen des Arbeitgebers, ist das rein rentenrechtlich nicht richtig.
Die Abschläge (im Rentenfachdeutsch „geminderter Zugangsfaktor“ genannt) bleiben tatsächlich bestehen. Ihr Arbeitgeber hat durch seine Einzahlung nicht den Abschlag selbst aufgelöst, sondern hat zusätzliche Entgeltpunkte „gekauft“, die den Abschlag am Ende ausgleichen sollen:
Wenn man davon ausgeht, dass Sie nur in den alten Bundesländern Ihre Rente erarbeitet haben und die Zahlung durch den Arbeitgeber im Jahre 2010 erfolgte, bedeutet dies konkret:
Sie haben 40,2870 Entgeltpunkte erworben (bzw. werden diese noch bis zum Rentenbeginn erwerben). Diese Entgeltpunkte vervielfacht mit dem geminderten Zugangsfaktor (1- 10, 8 % = 0,892) ergeben 35,9360 persönliche Entgeltpunkte.
Die Minderung von 10,8 % ergibt in Entgeltpunkten also ausgedrückt: 4,351 Entgeltpunkte.
Das bedeutet in Euro (gerechnet mit dem Wert bis 30.06.2011 West = 27,20 Euro / persönlichen Entgeltpunkt)
Rente brutto ohne Minderung: 1095,81 Euro
Minderung brutto : 118,35 Euro
Rente nach Minderung brutto : 977,46 Euro
Ihr Arbeitgeber hat nun 31065 Euro eingezahlt, daraus ergeben sich zusätzliche 4,8778 Entgeltpunkte.
Diese Entgeltpunkte werden bei der Berechnung Ihrer Rente auf die ursprünglichen Entgeltpunkte addiert also 40,2870 + 4,8778 Entgeltpunkte = 45,1648 Entgeltpunkte.
Diese 45,1648 Entgeltpunkte vervielfacht mit dem geminderten Zugangsfaktor (1- 10, 8 % = 0,892) ergeben dann 40,2870 persönliche Entgeltpunkte.
Nun haben Sie durch die Ausgleichzahlung Ihres Arbeitgebers trotz weiterbestehender Minderung um 10.8 % genauso viel persönliche Entgeltpunkte, wie ohne Zahlung des Arbeitgebers und ohne Minderung.
Die Zahlung des Arbeitgebers hat somit rein betragsmäßig die Minderung ausgeglichen:
Die Rente nach der Zahlung durch den Arbeitgeber beträgt somit: 45,1648 Entgeltpunkte vervielfacht mit Zugangsfaktor 0,892 (= 10,8 „% Abschlag) vervielfacht mit Rentenartfaktor 1,0 = 1095,81 Euro.
Fragen Sie bitte also beim Rentenversicherungsträger nach, ob der Zahlungseingang Ihres Arbeitgebers dort bereits in Ihrem Versicherungskonto verbucht wurde und fordern Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft mit allen Anlagen an. Dort können Sie in der Anlage 6 die zusätzlich „gekauften“ Entgeltpunkte sehen und ggfs. meine Berechnung nachvollziehen.
Meine Werte sind allerdings aus Ihrer Angabe der Beitragshöhe des Arbeitgebers zurückgerechnet bzw. geschätzt und dürften daher nur rein zufällig mit Ihren tatsächlichen Werten übereinstimmen.
MfG
zelda