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Experten-Antwort

Berichtsheft in einer Basalmaßnahme

von Quentinchen07.06.2020 | 06:57
82 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich befinde mich zurzeit in einer 3- monatigen Basalmaßnahme in einem BTZ zur Feststellung meiner Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, beruflichen Neigung etc.Die ersten 6 Wochen täglich 4h,danach soll langsam auf Vollzeit gesteigert werden. Wöchentlich muss ein Berichtsheft abgegeben werden, in dem täglich dokumentiert wird, was man gemacht hat und wie viel Zeit dies beansprucht. Nun ist es bei mir so, dass ich an manchen Tagen nichtmal 2h schaffe und in der Zwischenzeit Zusatzpausen mache.Es wird allerdings von mir verlangt, dass ich im Berichtsheft diese Zeit als Beschäftigung mit meiner gestellten Aufgabe dokumentiere. Meine Frage: Ist das rechtens? Denn wenn das Berichtsheft der RV vorgelegt wird und sie lesen, dass ich täglich 4h problemlos durchgezogen habe, entspricht das doch absolut nicht der Wahrheit. Das spiegelt meine aktuelle Belastbarkeit in keinster Weise wieder. Schon einmal lieben Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Quentinchen,

s. bitte Expertenantwort vom 08.06.2020 zu Ihrer doppelt eingestellten Frage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Schadeam 07.06.2020 | 09:20
....und wenn jetzt schon klar ist dass an Vollzeitarbeit oder Vollzeitausbildung nicht gedacht werden kann, könnte man die Maßnahme eigentlich morgen schon abbrechen und mit dem Rehaberater abklären, was überhaupt für Sie noch in Frage kommt. Das Forum kann da aber nicht helfen.
BTZam 07.06.2020 | 07:47
Wenn Dinge eingetragen werden, die nicht korrekt sind müssen Sie das mit dem BTZ klären. Was soll denn das Forum für Sie tun? Die Antwort das das so nicht rechtens ist, können Sie sich auch selbst geben. Dafür muss man kein Experte sein.
Quentinchenam 07.06.2020 | 09:46
Guten Tag, ich befinde mich zurzeit in einer 3- monatigen Basalmaßnahme in einem BTZ zur Feststellung meiner Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, beruflichen Neigung etc.Die ersten 6 Wochen täglich 4h,danach soll langsam auf Vollzeit gesteigert werden. Wöchentlich muss ein Berichtsheft abgegeben werden, in dem täglich dokumentiert wird, was man gemacht hat und wie viel Zeit dies beansprucht. Nun ist es bei mir so, dass ich an manchen Tagen nichtmal 2h schaffe und in der Zwischenzeit Zusatzpausen mache.Es wird allerdings von mir verlangt, dass ich im Berichtsheft diese Zeit als Beschäftigung mit meiner gestellten Aufgabe dokumentiere. Meine Frage: Ist das rechtens? Denn wenn das Berichtsheft der RV vorgelegt wird und sie lesen, dass ich täglich 4h problemlos durchgezogen habe, entspricht das doch absolut nicht der Wahrheit. Das spiegelt meine aktuelle Belastbarkeit in keinster Weise wieder. Schon einmal lieben Dank für die Antwort.
Wenn Dinge eingetragen werden, die nicht korrekt sind müssen Sie das mit dem BTZ klären. Was soll denn das Forum für Sie tun? Die Antwort das das so nicht rechtens ist, können Sie sich auch selbst geben. Dafür muss man kein Experte sein.
Geht das auch in freundlich? Das wurde von denen so kommuniziert, was soll ich es dann noch mit denen klären? Und nein! Die Antwort kann ich mir nicht selbst geben. Sonst hätte ich nämlich nicht gefragt!
Katinka1971am 07.06.2020 | 11:50
Ich würde es ehrlich ins Berichtsheft aufnehmen und es der DRV melden, dass man eine Manipulation von Ihnen fordert. Ich würde es aber auch dort in der Maßnahme direkt sagen und mur verbitten. Die DRV muss in meinen Augen wissen, wenn so etwas vorkommt.
Schadeam 07.06.2020 | 12:47
Auch die Arbeitswelt spielt sich später in der Realität ab. Wenn man/frau könnte aber letztlich nicht kann wird sich auf Dauer kein Arbeitsverhältnis ergeben.
BTZam 07.06.2020 | 10:21
Zitat von Quentinchen anzeigenausblenden
Selbstverständlich. Leider wird Ihnen das Forum nicht helfen können, da Sie diese Angelegenheit direkt mit dem BTZ klären müssen und Sie sich ggf. dort schriftlich beschweren können. Wenn Sie etwas bewirken wollen, müssen SIE sich entsprechend vor Ort engagieren. Ein Forum kann Ihnen da keine Lösung bieten, auch wenn Sie anderes gehofft haben. Warten Sie die morgige Antwort des Experten ab, allerdings wird die Ihnen auch nur bestätigen, dass Sie selber tätig werden müssen. Tut mir sehr leid, wenn die Antworten nicht Ihren Erwartungen entsprechen und man Ihnen hier nicht alles abnehmen kann.
Quentinchenam 07.06.2020 | 14:31
Zitat von BTZ anzeigenausblenden
Geht das auch in freundlich?
Selbstverständlich. Leider wird Ihnen das Forum nicht helfen können, da Sie diese Angelegenheit direkt mit dem BTZ klären müssen und Sie sich ggf. dort schriftlich beschweren können. Wenn Sie etwas bewirken wollen, müssen SIE sich entsprechend vor Ort engagieren. Ein Forum kann Ihnen da keine Lösung bieten, auch wenn Sie anderes gehofft haben. Warten Sie die morgige Antwort des Experten ab, allerdings wird die Ihnen auch nur bestätigen, dass Sie selber tätig werden müssen. Tut mir sehr leid, wenn die Antworten nicht Ihren Erwartungen entsprechen und man Ihnen hier nicht alles abnehmen kann.
Sorry, aber ich erwarte nicht, dass mir hier ALLES abgenommen wird! Ich habe eine Frage gestellt, da ich verunsichert bin. Und ich habe mit dem BTZ darüber geredet und mir wurde diese Vorgehensweise auferlegt. Von daher finde ich es nicht OK, dass mir unterstellt wird, ich würde nicht selbst tätig werden. Ich wollte mich, bevor ich das der RV melde, einfach erstmal anonym erkundigen, ob das so ok ist bzw üblich , ehe ich das BTZ "anzinke".
Quentinchenam 07.06.2020 | 14:33
Das ist mir klar, allerdings besteht das BTZ darauf, dass ich die 3 Monate durchziehe. Und ich denke, dass meiner Rehaberaterin mitgeteilt wird, dass ich kann, auch wenn es nicht so ist. Wenn schon Berichtshefte manipuliert werden sollen.
Quentinchenam 07.06.2020 | 14:34
Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Quentinchenam 07.06.2020 | 15:27
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Ich würde es ehrlich ins Berichtsheft aufnehmen und es der DRV melden, dass man eine Manipulation von Ihnen fordert. Ich würde es aber auch dort in der Maßnahme direkt sagen und mur verbitten.

Die DRV muss in meinen Augen wissen, wenn so etwas vorkommt. [/quote]

Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe.

Und mich hat das halt alles sehr verunsichert. [/quote]

Hallo Quentinchen,

Sie müssen sich nicht "runterbuttern" lassen!

Sofern das Berichtsheft dazu verwendet werden soll, der Rentenversicherung nachzuweisen, was Ihnen an Aufgaben geboten wurde und welche Sie davon erfüllen konnten, handelt es sich um ein 'amtliches Dokument'. Und die Angaben, die Sie dort machen, sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

Egal, ob dies zur Auswertung über Ihre (Noch-)Fähigkeiten mitverwendet wird oder lediglich als Abrechnungsnachweis des BZI gegenüber dem Leistungsträger.

Sie dürfen sich dagegen wehren, dort falsche Angaben machen zu sollen. Ganz streng betrachtet handelt es sich da nicht nur um 'Manipulation' sondern um Anstiftung zur Urkundenfälschung, und das wäre sogar strafbar.

Regeln Sie das also umgehend mit Ihrem Rehaberater direkt. Der ist auch für so etwas zuständig und kann auch zwischen Ihnen und dem BZI vermitteln, wenn die Kommunikation bereits erschwert wurde.

Und er kann evtl. persönliche Konsequenzen (Maßnahme abbrechen...) ebenfalls mit Ihnen in Ihrem Sinne zielführend ausloten.

Viel Erfolg und alles Gute!

Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Hallo Quentinchen, Sie müssen sich nicht "runterbuttern" lassen! Sofern das Berichtsheft dazu verwendet werden soll, der Rentenversicherung nachzuweisen, was Ihnen an Aufgaben geboten wurde und welche Sie davon erfüllen konnten, handelt es sich um ein 'amtliches Dokument'. Und die Angaben, die Sie dort machen, sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Egal, ob dies zur Auswertung über Ihre (Noch-)Fähigkeiten mitverwendet wird oder lediglich als Abrechnungsnachweis des BZI gegenüber dem Leistungsträger. Sie dürfen sich dagegen wehren, dort falsche Angaben machen zu sollen. Ganz streng betrachtet handelt es sich da nicht nur um 'Manipulation' sondern um Anstiftung zur Urkundenfälschung, und das wäre sogar strafbar. Regeln Sie das also umgehend mit Ihrem Rehaberater direkt. Der ist auch für so etwas zuständig und kann auch zwischen Ihnen und dem BZI vermitteln, wenn die Kommunikation bereits erschwert wurde. Und er kann evtl. persönliche Konsequenzen (Maßnahme abbrechen...) ebenfalls mit Ihnen in Ihrem Sinne zielführend ausloten. Viel Erfolg und alles Gute!
Lieben Dank, das hilft mir weiter. Ich wurde halt immer unter Druck gesetzt, wenn ich nicht "ordentlich" mitmache, meine Leistungen gestrichen werden. Daher halte ich bisweilen lieber die Füße still. Aber das ermutigt mich, doch dagegen vorzugehen. Lieben Dank!
Siehe hieram 07.06.2020 | 15:16
Ich würde es ehrlich ins Berichtsheft aufnehmen und es der DRV melden, dass man eine Manipulation von Ihnen fordert. Ich würde es aber auch dort in der Maßnahme direkt sagen und mur verbitten. Die DRV muss in meinen Augen wissen, wenn so etwas vorkommt.
Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Hallo Quentinchen, Sie müssen sich nicht "runterbuttern" lassen! Sofern das Berichtsheft dazu verwendet werden soll, der Rentenversicherung nachzuweisen, was Ihnen an Aufgaben geboten wurde und welche Sie davon erfüllen konnten, handelt es sich um ein 'amtliches Dokument'. Und die Angaben, die Sie dort machen, sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Egal, ob dies zur Auswertung über Ihre (Noch-)Fähigkeiten mitverwendet wird oder lediglich als Abrechnungsnachweis des BZI gegenüber dem Leistungsträger. Sie dürfen sich dagegen wehren, dort falsche Angaben machen zu sollen. Ganz streng betrachtet handelt es sich da nicht nur um 'Manipulation' sondern um Anstiftung zur Urkundenfälschung, und das wäre sogar strafbar. Regeln Sie das also umgehend mit Ihrem Rehaberater direkt. Der ist auch für so etwas zuständig und kann auch zwischen Ihnen und dem BZI vermitteln, wenn die Kommunikation bereits erschwert wurde. Und er kann evtl. persönliche Konsequenzen (Maßnahme abbrechen...) ebenfalls mit Ihnen in Ihrem Sinne zielführend ausloten. Viel Erfolg und alles Gute!
Katinka1971am 07.06.2020 | 16:23
Ich kann das gut verstehen. Mir ging es bei einer Reha so. Noch schlechter als vorher dran, aber weil ich arbeitsfähig kam, wollte man unbedingt, dass ich gesünder gehe. Ich habe im Abschlussgespräch auch versucht mich zu wehren. Meine Zustandsabfrage per PC-Abfrage zum Abschluss wurde als "vertippt" ignoriert. Ich habe es dann erst aus der Ferne reklamiert per Post. Man hat mich auch untergebuttert. Letztlich hat die DRV mir mitgeteilt, dass man den Rehabetrieb nicht zwingen kann anders zu beurteilen. Aber meine Ausführungen werden Bestandteil des Abschlussberichtes. Ich habe mich noch bis zum völligen Zusammenbruch ein halbes Jahr durchgeschleppt (blöd, ich weiß). Aber hier geht es sicher um mehr. Ich hätte mich auch einfach krank schreiben lassen können hinterher. Aber wenn man selbst das Heft manipuliert, wird einem wohl kaum glauben, wenn man dann kommt und sagt, das stimmt alles nicht. Und dann ist man angeblich nur noch faul und bekommt alle Gelder gestrichen.
Na ja!am 07.06.2020 | 16:55
Ich würde es ehrlich ins Berichtsheft aufnehmen und es der DRV melden, dass man eine Manipulation von Ihnen fordert. Ich würde es aber auch dort in der Maßnahme direkt sagen und mur verbitten. Die DRV muss in meinen Augen wissen, wenn so etwas vorkommt.
Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Ihre Geschichte würde ich auch nur anonym rüberbringen. Bin mal gespannt wie Sie Ihre „Behauptungen“ letztendlich beweisen wollen. Sonst stehen Sie nachher ziemlich dumm da, sollte Aussage gegen Aussage stehen. Daher überlegen Sie gut, wie Sie Ihre Aussagen belegen können.
Katinka1971am 07.06.2020 | 17:05
Soll er jetzt lügen, nur weil er es beweisen müsste? Die andere Seite muss es doch auch beweisen.
Na doch!am 07.06.2020 | 17:14
Zitat von Na ja! anzeigenausblenden
Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Ihre Geschichte würde ich auch nur anonym rüberbringen. Bin mal gespannt wie Sie Ihre „Behauptungen“ letztendlich beweisen wollen. Sonst stehen Sie nachher ziemlich dumm da, sollte Aussage gegen Aussage stehen. Daher überlegen Sie gut, wie Sie Ihre Aussagen belegen können.
Wer ist von sich aus so dumm und schreibt 4 Stunden Arbeit auf, wenn er nur 2 geschafft hat? Zu so etwas kann man eigentlich nur genötigt worden sein!
Schadeam 07.06.2020 | 17:13
Da werden aber mal wieder gravierende Problem am wochenende gewälzt? Einige Damen sind aber auch so was von Sensibelchen.....
Na jaam 07.06.2020 | 17:30
Zitat von Na doch! anzeigenausblenden
Ich würde es ehrlich ins Berichtsheft aufnehmen und es der DRV melden, dass man eine Manipulation von Ihnen fordert. Ich würde es aber auch dort in der Maßnahme direkt sagen und mur verbitten. Die DRV muss in meinen Augen wissen, wenn so etwas vorkommt.
Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Ihre Geschichte würde ich auch nur anonym rüberbringen. Bin mal gespannt wie Sie Ihre „Behauptungen“ letztendlich beweisen wollen. Sonst stehen Sie nachher ziemlich dumm da, sollte Aussage gegen Aussage stehen. Daher überlegen Sie gut, wie Sie Ihre Aussagen belegen können.
Wer ist von sich aus so dumm und schreibt 4 Stunden Arbeit auf, wenn er nur 2 geschafft hat? Zu so etwas kann man eigentlich nur genötigt worden sein!
Und das gilt es zu beweisen. Dem sollte man sich bewusst sein.
Quentinchenam 08.06.2020 | 00:03
Zitat von Na ja anzeigenausblenden
Beim ersten Mal habe ich das gemacht und wurde ziemlich runter gebutter, dass ich sowas nicht ins Berichtsheft zu schreiben habe. Und mich hat das halt alles sehr verunsichert.
Ihre Geschichte würde ich auch nur anonym rüberbringen. Bin mal gespannt wie Sie Ihre „Behauptungen“ letztendlich beweisen wollen. Sonst stehen Sie nachher ziemlich dumm da, sollte Aussage gegen Aussage stehen. Daher überlegen Sie gut, wie Sie Ihre Aussagen belegen können.
Wer ist von sich aus so dumm und schreibt 4 Stunden Arbeit auf, wenn er nur 2 geschafft hat? Zu so etwas kann man eigentlich nur genötigt worden sein!
Und das gilt es zu beweisen. Dem sollte man sich bewusst sein.
Kann ich beweisen, da ich 4 Zeugen habe. Da mir das klipp und klar in der Wochenendbrsprechung im Beisein von 4 Mit"patienten" gesagt wurde. Zudem: soll ich also lieber 4h aufschreiben, auch wenn ich nur 2 gepackt habe, weil ich das ja nicht beweisen kann? Ich finde den allgemeinen Tenor hier (bis auf eine Ausnahme) sehr herabwürdigend und auf Krawall gebürstet ausgelegt. Vielleicht sollten diejenigen, die hier meinen andere zu be- und verurteilen mal lieber bei sich anfangen vor der eigenen Tür zu kehren.
Quentinchenam 08.06.2020 | 00:16
Wenn Sie die Problembehandlung am Wochende stört, weshalb lesen Sie dann hier mit und geben noch dazu überaus unqualifizierte Kommentare ab? Es zwingt Sie doch niemand dazu. Schauen Sie ne Tierdoku oder sonst was, da müssen Sie sich nicht künstlich über die Probleme anderer aufregen!
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