Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berrechnung Erwerbsminderungsrente

von bug12.12.2019 | 14:08
72 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Arbeitnehmer A arbeitet 40 Jahre bis zu seinem 63. Lebensjahr mit einem Gehalt über Beitragsbemessungsgrenze und dann wird volle Erwerbsminderung festgestellt. Arbeitnehmer B arbeitet 35 Jahre bis zu seinem 58. Lebensjahr mit einem Gehalt über Beitragsbemessungsgrenze, wird krank und verliert seinen Arbeitsplatz. Er erhält 1,5 Jahre Krankengeld. Danach gesund und erhält 2 Jahre ALG1, anschließend wieder krank und nochmals 1,5 Jahre Krankengeld. Dann wird volle Erwerbsminderung festgestellt. Beide erhalten also mit 63 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente. Ergibt sich auch für beide die gleiche Rentenhöhe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bug,

selbst davon ausgehend, dass es sich bei den von Ihnen genannten Arbeitnehmern A und B eigentlich um EINEN Arbeitnehmer handelt, der nur hypothetisch in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn voneinander abweichende Versicherungsbiografien hat, werden die jeweils zu erwartenden Renten nicht identisch sein.

Dies liegt daran, dass schon die Beitragsbemessungsgrundlagen (und damit die erworbenen Entgeltpunkte) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der unterschiedlichen Erwerbsbiografien (Krankengeld- und Arbeitslosengeldbezug versus Arbeitsentgelt) divergieren. Einzig für den Fall, dass in beiden hypothetischen Fällen ein Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) vor dem Beginn der unterschiedlichen Erwerbsbiografien festgestellt werden würde, hätte dies zunächst keinen Einfluss auf die zu erwartende Rentenhöhe einer Erwerbsminderungsrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

19 Antworten

W°lfgangam 12.12.2019 | 20:11
Hallo bug, zu 99,9999 % nein! Hängt mit dem altersmäßigen Beginn der Beschäftigung - auch wenn beiderseits sofort BBG-Entgelte erzielt worden sind - zusammen, da die BBG über die Jahrzehnte unterschiedlich hohe Max-EP erreichte ...von der 2. Vergleichsberechnung zu 'schlechten' Zeiten/EP am Ende mal abgesehen, und vom Eintritt des Leistungsfalles/Rentenbeginn ganz abgesehen. Der somit individuelle Gesamtleistungswert für die Zurechnungszeit sowie die unterschiedlichen Abschlage auf die EMRT lasse ich ganz außen vor ... Gruß w. PS: It's Not a Bug, It's a Feature ;-)
W°lfgangam 12.12.2019 | 21:31
Uneindeutig eben alles ...so habe ich das gesehen/verstanden, dass HEUTE der eine 63, der andere 58 ist und EMRT jetzt festzustellen wäre. Insofern habe ich viele Wenns/Abers in die Antwort mit eingebaut. > @Bug: Ja so war die Frage zu verstehen, der einzige Unterschied von A und B ist der Verlauf der letzten 5 Jahre vor der Erwerbsminderungsrente. AHA - dann bitte den Sachverhalt eindeutig(er) formulieren ...die Rentenberechnung für vermeintlich den gleichen Sachverhalt - ohne konkretere Rahmendaten zum Tag X/hier Geburtsdatum + gleicher VV bis dato, kann entscheidend abweichen. Und ja, hier geht es dann nicht nur um die letzten 5 Jahre allein ...hatte ich vergessen, das oben schon zu erwähnen? ;-) Gruß w.
Siehe hieram 12.12.2019 | 21:47
Ich möchte ja nichts in die Frage des Fragestellers hineininterpretieren.... Aber ich vermute, dass die beiden betroffenen Personen "zufällig" am selben Tag Geburtstag haben, beide im gleichen Bundesland arbeiten, sogar in der selben Stadt, keiner von beiden hatte jemals einen Auslandsaufenthalt mit dortiger Arbeit, noch sind beide entweder glücklich ledig oder auch glücklich weiter verheiratet, es wurde also in beiden Fällen kein Versorgungsausgleich gemacht. Kindererziehungszeiten wurden ordnungsgemäß den entsprechenden Müttern zugerechnet und das soll auch so bleiben, also alles total identisch. Sogar die 1,5 wöchige Pause wegen einer stärkeren Erkältung 2003, die aber ja unter Lohnfortzahlung nicht im VV erscheint.... Also könnten doch beide eigentlich die Tabellen zur Beitragsbemessungsgrenze und Rentenwert der letzten Jahre nehmen und haben so also zufällig per sagen wir mal letzten Monat die gleichen EP-Werte erwirtschaftet. Nun geht der eine schwerfällig weiter zur Arbeit, der andere stellt fest, eigentlich bin ich krank und meldet sich dann auch krank... "bug" mag bitte gern dazu sagen, wo ansonsten Unterschiede zu berücksichtigen sind, aber es ist tatsächlich ansonsten zu viel Hypothese und schwer "einfach" zu beantworten.
KSCam 12.12.2019 | 22:03
Ganz einfache Antwort: Die 2 sollen doch beide eine Rentenauskunft anfordern und die Werte vergleichen. Dann wissen beide was Sie kriegen. :)
Wilhelm Tells Lehrlingam 12.12.2019 | 22:10
A: 2.671€ B: 2.602€
Kaiseram 13.12.2019 | 08:38
Man fragt sich, was jemanden veranlasst, eine derartige Frage zu stellen, die (wie man auch an den Antworten erkennen kann) nur äußerst spekulativ beantwortet werden kann.
Königam 13.12.2019 | 10:19
Wahrscheinlich hat der Max 5 Euro mehr als der Moritz, obwohl beide(angeblich) nichts unterscheidet.
bugam 13.12.2019 | 10:07
Danke, wie schon oben beschrieben ist der einzige Unterschied von A und B, der Verlauf der letzten 5 Jahre vor Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente. Führen also die Beiträge zur Rentenversicherung, welche von der Arbeitsagentur bzw. der KK geleistet werden, zu einer geringeren Rente? Werden zur Rentenberechnung nicht die 4 letzten Jahre (falls geringere Beitragszahlungen) ausgeblendet?
Siehe hieram 13.12.2019 | 10:31
Zitat von bug anzeigen
Ja, unter dem Stichwort "Rente - Erwerbsminderungsrente" steht das so im Text "Außerdem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Bewertung der Zurechnungszeit nicht berücksichtigt, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Wer wegen seiner Erkrankung keine Überstunden mehr machen konnte, in Teilzeit gewechselt ist oder lange Krankheitszeiten hat, muss sich keine Sorgen machen, dass sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirkt." Aber ganz ehrlich, entweder ist man so krank, dass man nicht oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seinen Erwerb zu sichern, oder man kann noch weiter arbeiten. "Berechnen" oder "planen" lässt sich das nicht. Es könnte ja auch sein, dass bei Ihrem Fall "B" gar keine Erwerbsminderung anerkannt wird... Oder auch bei Ihrem Fall "A", der dann urplötzlich, obwohl er immer ohne Einschränkung arbeiten konnte... Und dann?? Fall "B" bekommt dann eine geringere Rente, weil die Beiträge aus ALG und KG niedriger sind. Dieser "Vierjahresbonus" gilt (meines Wissens nach) nicht eine für Altersrente. Aber dieser letzte Satz ist ohne Gewähr!
bugam 13.12.2019 | 10:50
Danke, d.h. es würde sich nur das 5.-letzte Jahr negativ auswirken. bzw. würde "A und B" die Erwerbsminderungsrente bereits nach vier Jahren zuerkannt (1,5 Jahre krank + 2 Jahre ALG1 + 0,5 Jahre krank) wäre die Erwerbsminderungsrente identisch.
bugam 13.12.2019 | 12:42
kannst du deine Aussage auch näher begründen oder zumindest erläutern?
FritzeFlinkam 13.12.2019 | 15:11
A wäre immer höher als B, da bis zum Eintritt der EM im Falle A Höchstbeiträge in die Berechnung einfließen und im Falle B max. 80% der BBG-Beiträge A: 2616€ B: 2670€
W°lfgangam 13.12.2019 | 16:22
Hallo bug, auch das ist nicht ganz richtig bei gleichem Geburtsdatum. Die unterschiedliche Bewertung der Rest-ZZ - abhängig von der längeren/kürzeren Beschäftigungszeit mit ggf. höheren/kleineren max.-EP in dieser Zeit - hat Einfluss auf die Rente ...die 'Abhängigkeit' vom 5./schlechten Jahr mag da rechnerisch untergehen, könnte in beiden Fällen auf identische Rentenleistungen zulaufen - da die BBG in den letzten Jahren relativ stabil bei 2,05/2,06 war, können Sie das Ergebnis sicher selber gut einschätzen. Und wenn die BBG wieder kontinuierlich in Richtung 2,14 hochfährt, oder (krisenbedingt anno 1974) auf unter 1,5 sinkt - genau in den entscheidenden Jahren von A und B -, sind die Differenzen doch etwas größer. Vergessen Sie dabei nicht, die unterschiedlichen Abschläge bei der EMRT - vom Eintrittsalter abhängig - zu berücksichtigen ...ist doch alles ganz einfach *g Gruß w. PS: Verraten Sie uns den Zweck Ihrer Nachfrage – Diplomarbeit etwa/ich habe EM-Rentenberechnung nicht so ganz auf dem Schirm ;-), oder doch rein aus persönlichem Interesse/Betroffener mit 'Planung' eines EMRT-Beginns ...
bugam 14.12.2019 | 11:50
Danke W°lfgang, du hast schon berücksichtigt, dass in beiden Fällen die Basis zur Ermittlung die Erwerbsminderungsrente die Hochrechnung einer Beitragszahlung zum erreichten 65 Lebensjahr ist? Wäre dadurch dann im Fall B, Genehmigung der Erwerbsminderungsrente nach 4 Jahren (krank 1,5Jahre, ALG1 2 Jahre, krank 0,5 Jahre) höher, als wenn diese erst nach 5 Jahren (krank 1,5Jahre, ALG1 2 Jahre, krank 1,5 Jahre) erfolgt?
Siehe hieram 14.12.2019 | 12:01
bugam 15.12.2019 | 11:13
@Siehe hier der Rechner funktioniert wohl nur mit der Regelaltersrente, mir geht es aber um die Erwerbsminderungsrente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026