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Berücksichtigung ältererer Entgeltpunkte

von Marianne14.02.2008 | 10:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Rentenexperten, im Witwenrentenbescheid steht der Satz: "Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer früheren Rente waren, behalten den Zugangsfaktor der früheren Rente". Vor seinem Tod hat mein Mann eine Erwerbsminderungsrente bezogen und folglich den Zugangsfaktor 0,892. Geht das mit rechten Dingen zu, dass meine Witwenrente zweimal "gekürzt" wird, also erst mit dem Zugangsfaktor und dann noch mal mit dem Rentenartenfaktor? Wären Sie auch noch so nett mir den Satz: "Persönliche Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer früheren Rente waren,sind weiterhin zugrunde zulegen,wenn sie zu einer höheren Rente führen."zu erklären? Sicherlich waren die Punkte früher deshalb höher, weil das damalige Rentenrecht noch mehr Punkte ergab. Falls aber nicht und die früheren Punkte auf einen Fehler beruhen, werden sie dann trotzdem berücksichtigt oder muss ich dann wohlmöglich in vielen Jahren die zuviel bezahlte Rente zurückzahlen? Ich bedankte mich im voraus für Ihre Bemühungen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Besitzschutz".

2 Antworten

Besitzschutzam 14.02.2008 | 12:09
Den ersten Teil haben Sie richtig verstanden. Der zweite Teil stellt den sogenannten "Besitzschutz" dar. Es wird geprüft, ob die bisherigen Entgeltpunkte Ihres verstorbenen Ehemannes oder die neu errechneten Entgeltpunkte günstiger sind. Der günstigere Wert wird für die Berechnung der Witwenrente herangezogen.
no nameam 14.02.2008 | 13:15
Der sog. Besitzschutz kommt auch bei der Umwandlung einer EM- in eine Altersrente zum Einsatz. Eigentliches Ziel des Besitzschutzes ist, dass der Versicherte nach der Umwandlung nicht weniger Rente bekommt(wg. der "neuen" Bewertung der EPe nach dem "neuen" Recht).
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