Hallo Hanna,
ob die Unfallrente Ihres Vaters anzurechnen ist, hängt davon ab, wann der sogenannte Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung eingetreten ist. Dies können Sie dem Rentenbescheid der Berufsgenossenschaft entnehmen. Ist der Versicherungsfall vor dem Beginn der Altersrente eingetreten, kann eine Anrechnung bei der Altersrente erfolgen. Ist der Versicherungsfall hingegen nach dem Beginn der Altersrente eingetreten, wird die Unfallrente nicht angerechnet.