Hallo Berater,
Ihre Frage werden Ihnen eventuell die Ansprechpartner Ihrer zuständigen Versorgungsstelle beantworten können.
Durch das vielschichtige System der Beamtenversorgungen, Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und Unterschiede zw. Bundes- und Landesbeamten, kann die gesetzliche Rentenversicherung keine Auskünfte zu individuellen Regularien in den vielen Beamtenversorgungen geben.
HINWEIS:
Vermutlich dürfte auch die zuständige Versorgungsstelle nur bedingt Auskünfte geben können. Schließlich wird über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten (was zählt mit, was nicht) abschließend meist erst im Zeitpunkt der Pensionierung nach den dann gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen entschieden. Und je nach Ihrem aktuellen Alter kann die Pensionierung noch in weiter Ferne liegen, so dass die dann möglichen rechtlichen Rahmenbedingungen heute gar nicht wirklich abschätzbar sind.