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Experten-Antwort

Berücksichtigung von Erziehungszeiten

von Dietmar Gayk11.02.2012 | 11:39
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3 Antworten

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Ich habe von Ihnen den Vordruck V300 erhalten zur Kontenklärung. Darin wird unter Punkt 3 gefragt, ob ich Kinder innerhalb der ersten 10 Lebensjahre erzogen habe. Muss ich hierfür den Vordruck V800 ausfüllen, wenn ich während der gesamten Erziehungszeit Vollzeit berufstätig war? Die Erziehung hat damals eigentlich meine Frau übernommen, die als Beamtin für einige Jahre beurlaubt war. Hat Sie als Beamtin überhaupt einen Anspruch auf Berücksichtigung der Erziehungszeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich der Antwort von "von KSC" an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Claire Grubeam 11.02.2012 | 14:40
Inzwischen gibt es auch für Beamte ggf. Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das macht allerdings nur Sinn, wenn auch die Wartezeit (5 Jahre) im Alter erfüllt wird. Ggf. lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten und die erforderlichen Antragsformulare ausfüllen, ggf. auch für die Beantragung zum eigenen Versicherungskonto Ihrer Frau.
KSCam 11.02.2012 | 15:11
Nach Ihrer Schilderung können Sie als berufstätiger Mann die Kindererziehungszeit nicht bekommen, weil Sie die Kinder nicht überwiegend erzogen haben (Sie waren berufstätig, die Frau aber zu Hause). Sie müssten schon zeitnah nach der Geburt eine Erklärung über die Kindererziehungszeit abgegeben haben, hätten Sie das damals gemacht, wüssten Sie es wohl heute auch noch........ Somit können Sie die Kinderfrage im V300 verneinen. Ihre Frau kann die Kindererziehungszeit ggfls bekommen, das ist in einem separaten Verfahren unter der Versicherungsnummer der Frau zu beantragen und von der DRV zu prüfen. Als Beamtin ist die Frau auf jeden Fall nicht mehr grundsätzlich außen vor.
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