Frage:
a)
Ist es zulässig, dass eine gleichzeitige rentenrechtliche Zeit für einen gleichen Zeitraum sowohl bei der Altersrente der DRV als auch in der Beamtenversorung als ruhegehaltsfähige Zeit für die Dienstjahre angerechnet wird.
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b)
Welce Stelle hat die doppelte Berücksichtigung zu prüfen?
Beiden Trägern haben jeweils die Unterlagen des anderen vorgelegen.
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Die Rente aus der Beamtenversorgung wird mit dem Maximum gezahlt, eine Rente der DRV für mehr als 10 Jahre rentenrechtlicher Zeit, wovon 10 Jahre gleichzeitig auch Dienstjahre in der Beamtenversicherung sind die, wäre sie abzusetzen, keinen Rentenanspruch aus der DRV begründete, weil dann die 60 Monate Vericherungszeit .nicht erfüllt sind