Hallo Tibor12,
mit dem Vordruck V1053 können verschiedenste Sachverhalte im Zusammenhang mit Ausbildungszeiten abgefragt/geklärt werden.
Welche Angaben zu welchen Zeiträumen Sie machen müssen, sollte sich aus dem Anschreiben, das Sie erhalten haben, ergeben. Dort sollte zu lesen sein, welche der Abschnitte „Angaben zur Ausbildung“, „Umfang der Theoretischen Ausbildung“ oder „Angaben zu beruflichen Tätigkeiten während der Ausbildung“ Sie konkret ausfüllen müssen.
Wurden Sie im Anschreiben gebeten, „Angaben zur Ausbildung“ zu machen, füllen Sie diesen Abschnitt des Antwortschreibens für die entsprechenden Zeiträume bitte aus. Sie müssen hier nicht für alle Ihre Schulzeiten Angaben machen, sondern nur für die Zeiträume, nach denen Sie im Anschreiben gefragt wurden.
Das gleiche gilt für die beruflichen Tätigkeiten während der Ausbildung. Hier müssen Sie auch nur die Zeiträume/Tätigkeiten angeben, nach denen Sie im Anschreiben gefragt wurden.
Beim Ausfüllen können Sie wie von W°lfgang beschrieben vorgehen.
Sollten sich noch Fragen ergeben, wenden Sie sich am besten an die Kollegin/den Kollegen, der im Anschreiben an Sie als Ansprechpartner genannt wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung