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Experten-Antwort

Berücksichtigungszeit für ein KInd

von Anna11.10.2017 | 09:47
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, Ich könnte bald in Altersrente für Schwerbehinderte gehen, wenn ich die geforderten 35 Jahre voll habe. Da ich früher Pflegekinder hatte und ein eigenes Kind früh bekommen habe mit 17 Jahren, habe ich nicht immer sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Ich komme auf etwa 28 Jahre, und dann dürften nochmal 2 für mein Kind dazu kommen. Aber nun habe ich gelesen, es kommt eine Berücksichtigungszeit von 10 Jahren hinzu, wenn ich mein Kind selber versorgt habe? Ist das richtig, mein Sohn ist 1974 geboren. Ich war dann Hausfrau, mein Mann hat gearbeitet und ich habe Pflegekinder gehabt. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.10.2017 | 10:08

Hallo Anna,

wie sich Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten auswirken, erfahren Sie in dem Faltblatt "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/

03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung

_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Wir empfehlen Ihnen, sich zur Klärung Ihres Versicherungskontos an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Dann können Sie auch erfahren, ob Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.

5 Antworten

senf-dazuam 11.10.2017 | 13:21
Auch für Pflegekinder kann eine Berücksichtigungszeit anfallen. Überlappende Berücksichtigungszeiten können sich durch weitere Zuschläge positiv auf die Rente auswirken. Klären Sie also Ihr Versicherungskonto und reichen Sie Unterlagen über Ihr Kind und die Pflegekinder ein.
W*lfgangam 11.10.2017 | 22:47
Hallo Anna, beschaffen Sie sich schon mal die entsprechenden Bestätigungen über Art und Dauer dieser Pflegeverhältnisse vom damaligen Jugendamt - sofern diese Zeiten nicht mit den Erziehungszeiten der eigenen Kinder bis zum 10 Lebensjahr gleichlaufen/vorher enden, ansonsten haben Sie keinen zusätzlichen 'Nutzen' für Ihre Versicherungszeiten, wenn es um die 35 Jahre geht. Im Rahmen der dringend erforderlichen Kontenklärung/wie oben vorgeschlagen, wird man das einschätzen können, was geht, was dann notwendig ist. Gruß w.
KSCam 02.09.2018 | 16:16
Wenn Sie, Anna, bald in Altersrente gehen können, haben Sie doch garantiert schon mehrfach Versicherungsverläufe und rentenauskünfte bekommen und zumindest doch hoffentlich auch schon die Kindererziehungszeiten für das leibliche Kind geltend gemacht. Dann genügt ein Blich in die Rentenauskunft um zu sehen wie es mit den "35 Jahren steht". Und wenn Sie sich bislang nie um die Klärung Ihrer Zeiten gekümmert haben, wird es Zeit.
Mehrimaam 02.09.2018 | 15:33
Mehrimaam 02.09.2018 | 15:54
Hallo Anna, zu Ihrer Frage Berücksichtigungszeiten Meldung an die Rentenkasse für Pflegekinder kann ich Ihnen sagen, ich habe vom Jugendamt schriftlich einen Nachweis für jedes Pflegekind erhalten, ( kurzes Anschreiben von mir genügte),Beispiel das Kind E. wurde ab 01.06.2009 im Haushalt von .... in Vollzeitpflege laut § nicht nur vorübergehend aufgenommen. Das Kind war damals 2 3/4 Jahre. Sie lebt immer noch bei uns, ist mittlerweile schon 13 1/2. Nach ihrem 10 Geburtstag ging ich zu einem Rentenberater zwecks Kontenklärung. Die Bescheinigung vom Jugendamt, eine Meldebescheinigung wann das Kind bei uns eingezogen war vom Rathaus wurde vom Rentenberater an die Rentenkasse geschickt. Gibt es Formulare. So habe ich es bei allen Pflegekindern gemacht, die vor ihrem 10 Geburtstag zu mir kamen. Mittlerweile habe ich einen Rentenverlauf wo alle Kinder berücksichtigt sind. Sie können das auch noch jetzt klären lassen und sich vom Jugendamt die Nachweise besorgen. Ich wohne im Saarland.
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