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Experten-Antwort

Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung

von Michaela25.02.2017 | 12:19
2171 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, hatte beim Rentenberater meine sogenannten Berücksichtigungszeiten nachtragen(vormerken lassen) lassen. Soweit ich das verstanden habe werden diese derzeit bei meiner aktuellen Rentenauskunft noch nicht mit angegeben. Was aber heisst das für mich genau bei meinem Renteneintritt bzw welche Rentenleistung kann ich da mehr erwarten? Folgende Zeiten wurden vermerkt: Kind 1: geb. 19.01.2001 Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung: 01.07.2008 bis 18.01.2011 Kind 2: geb. 29.10.2004 Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung: 01.07.2008 bis 28.10.2014 Danke und lg Michaela

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Michaela,

wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt haben, sollten Sie dazu auch einen sogenannten Kontenklärungsbescheid erhalten haben. Darin sollten u.a. Aussagen über die Anrechnung dieser Zeiten und ein Versicherungsverlauf als Anlage enthalten sein. Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeiten werden auf dem Versicherungsverlauf immer ganz am Ende gesondert ausgewiesen.

Die sogenannten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung haben unterschiedliche Auswirkungen. So zählen diese Zeiten beispielsweise mit zur Erfüllung der sogenannten 35-jährigen und auch 45-jährigen Wartezeit, soweit nicht bereits andere parallel liegende rentenrechtliche Zeiten bereits angerechnet werden. Daraus könnte sich für Sie die Möglichkeit für eine Altersrente für Erreichen der Regelaltersgrenze ergeben. Außerdem können diese Zeiten der Aufrechterhaltung des Schutzes für den Fall der Erwerbsminderung dienen.

Sollten Sie auf insgesamt 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten kommen, können die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeiten unter Umständen zu zusätzlichen Entgeltpunkts führen, wenn Sie während dieser Zeiten einen relativ niedrigen Verdienst hatten oder die Berücksichtigungszeiten für die Erziehung von mindestens zwei Kindern parallel vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=21

Alternativ könnten Sie sich zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

gern geschehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 25.02.2017 | 12:26
Sobald die Zeiten anerkannt sind erhalten Sie darüber einen Bescheid und ab dann sind die auch in jeder kommenden Rentenauskunft enthalten. Wenn bei diesem Bescheid keine Rentenauskunft dabei liegt, forden Sie halt eine an. Haben Sie gestern eine Rentenauskunft erhalten und machen heute neue Zeiten geltend, sind diese Zeiten (natürlich) in der gestrigen Aufstellung noch nicht enthalten.
Michaelaam 25.02.2017 | 15:29
Hallo KSC, danke für den Hinweis. Macht natürlich Sinn, warte ich mal meinen nächsten Bescheid ab. Lg Michaela
W*lfgangam 25.02.2017 | 16:14
Hallo Michaela, ausgehend von der Geburt des ersten Kindes werden Sie wahrscheinlich noch ein wenig auf die erste Rentenauskunft warten müssen (wird ab Alter 55 zugeschickt, bis dahin gibt es eine Wartezeitauskunft zum Bescheid nach Kontenklärung). Unabhängig davon können Sie hier eine einfache Version *) der Rentenauskunft anfordern, die alle Zugangsvoraussetzungen /Mindestversicherungszeiten /erreichte Zeiten /frühester Rentenbeginn mit Abschlägen /ungekürzter Rentenbeginn für alle Rentenarten mit allen bisher erfassten Zeiten darstellt: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ in 14 Tagen haben Sie die Rentenauskunft im Briefkasten. Gruß w. *) die kompletten Berechnungsanlagen zur Rente werden hier nicht beigefügt – ist eh nur was für Profis :-)
Michaelaam 27.02.2017 | 12:06
Hallo nochmal, danke für die Erklärungen und die Verlinkung. Lg Michaela
Deutsche Rentenversicherung
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