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Berücksichtigungszeiten (BÜZ)

von Jürgen24.02.2009 | 14:54
1327 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, die BÜZ verlängern ja u.a. auch den Zeitraum, in dem der Schutz bei Erwerbsminderung aufrecht erhalten bleibt, um max. 10 Jahre. Beispiel: eine Frau hat bis 2000 rentenversicherungspflichtig gearbeitet (insg. 6 Jahre), und dann ein Kind bekommen. Damit wäre der Schutz bei Erwerbsminderung auf alle Fälle bis 2010 durch die BÜZ gegeben. Jetzt meine Frage: werden die BÜZ, bzw. dieser 10 Jahres-Zeitraum quasi wie ein Zeitraum gesehen, der mit Pflichtbeiträgen belegt ist und verlängert sich der Zeitraum für den EM-Schutz daher evt. sogar bis 2012, da ja dann die Voraussetzung für den EM-Schutz, dass in den letzten 5 Jahren (also von 2007 - 2012) mindestens 36 Pflichtbeiträge vorhanden sein müssen, erfüllt wäre, oder endet der Erwerbsminderungsschutz exakt nach 10 Jahren, also nach der Beendigung der "BÜZ-Zeit"? Vielen Dank für Ihre Hilfe Gruß Jürgen

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier muss man unterscheiden, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente gem. § 43 SGB VI (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge) oder gem. § 241 SGB VI (Übergangsregelung, bis 31.12.1983 mindestens fünf Beitragsjahre und ab 01.01.1984 einen lückenlosen Versicherungsverlauf mit rentenrechtlichen Zeiten) erfüllt sein sollen.

Für die erste Voraussetzung genügt es, wenn ab dem 12. Lebensjahr wieder Pflichtbeiträge gezahlt werden.

Für die zweite Voraussetzung - damit der Versicherungsverlauf lückenlos ist - müssen ab dem 10. Lebensjahr des Kindes Beiträge gezahlt werden bzw. zumindest rentenrechtliche Zeiten vorliegen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, das ist richtig.

1 Antworten

Jürgenam 24.02.2009 | 16:25
Hallo Expertin, da mein Beispiel den ersten Fall beschreibt heißt das tatsächlich, dass ich richtig vermutet habe und die BÜZ quasi wie Pflichtbeiträge gesehen werden und den Zeitraum des EM-Schutzes um 2 Jahre verlängern!? Gruß Jürgen
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