Hallo,
ich bin 57 Jahre alt.
Meine Tochter wurde im Juni 1974 geboren,
Nach der Geburt habe ich nichtmehr gearbeitet.
Stehen mir auch Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung zu ?
Danke
Hallo,
ich bin 57 Jahre alt.
Meine Tochter wurde im Juni 1974 geboren,
Nach der Geburt habe ich nichtmehr gearbeitet.
Stehen mir auch Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung zu ?
Danke
Natürlich steht Ihnen diese zu,was spricht dagegen??
Sofern die Kindererziehungszeiten ( und ggfs.Berücksichtigungszeiten )noch nicht beantragt wurden,suchen sie einfach mit der Geburtsurkunde Ihrer Tochter eine der nächstgelegenen Beratungsstellen auf und stellen sie einen Antrag auf Feststellung dieser Zeiten.
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