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Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung

von bettielein150703.05.2010 | 19:27
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In meinem Versicherungsverlauf sind 15 Jahre Berücksichtigungszeiten (von 1971-1986) für meine beiden Kinder vermerkt. Dieselbe Zeiten sind aber auch mit Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen Mutterschutz belegt. Meine Frage: wie wirkt sich diese Doppelbelegung auf die Wartezeit von 35 Jahren auf die Gewährung einer Rente für Langjährig- Versicherte aus? Ergibt das eine Gesamt- Anrechnungszeit von 30 Jahren, oder doch nicht? Ausserdem sind noch 3 Jahre Pflichtbeiträge für Pflege und noch 7 Jahre Anrechnungszeiten für Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug vorhanden. Danke schon mal

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "Wolfgang" können Sie einige nützliche Hinweise entnehmen. Um Ihre Frage, ob sich die Doppelbelegung" auf die Wartezeit von 35 Jahren auswirkt, zu beantworten, gilt hier ein klares Nein. Jeder Monat kann nur einmal mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt sein. Also, zusätzliche Monate erhalten Sie durch die Berücksichtigungszeiten nicht.

7 Antworten

Wolfgangam 03.05.2010 | 20:14
Hallo bettielein1507, die Berücksichtigungszeiten (BÜZ) werden zunächst unter dem Versicherungsverlauf als Gesamtsumme dieser Zeit vom Geburtstag des ersten Kindes bis zum vollendeten 10. Lbj. des letzten Kindes erfasst (hier 1971 - 1986). Die BÜZ fühlt alle Lücken auf, die nicht schon mit 'echten' Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf belegt sind. Manchmal wird das auch 'ne Null-Nummer, weil Schwangerschaft/Mutterschutz, folgende Beitragszeit für Kindererziehung, Wiederaufnahme der Beschäftigung lückenlos in dieser Zeit vorhanden ist. Für die Wartezeit von 35 und auch 45 Jahren zählt die BÜZ in vollem Umfang mit (sofern keine Doppelbelegung mit Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung/Tätigkeit vorhanden ist. Merke: das jahr hat nur 12 Monate ;-) Am einfachsten erkennen Sie, für welche Rente welche Wartezeit bisher erfüllt bzw. wie viele Monate jeweils vorhanden sind/fehlen, wenn Sie sich eine Rentenauskunft zuschicken lassen. Hier geht das online: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Am Ende der Seite "Bestellformular/verschlüsselte Verbindung" wählen, dort Versicherungsnummer/Vorname/Name eintragen ...wenn "Formular verarbeitet" im nächsten Fenster erscheint, sind die Daten richtig gewesen - in ein paar Tagen ist die Rentenauskunft da. Gruß w.
Wolfgangam 03.05.2010 | 20:26
...vergessen ;-) Die BÜZ als solche ist zunächst keine rentenerhöhende Zeit - reine lückenfüllende Zählzeit. BÜZ erhalten aber in der 'internen' Rentenberechnung (Gesamtleistungsbewertung) ein Durchschnittseinkommen zugeordnet, wodurch der Durchschnittswert aller Zeiten steigen (kann). Dieser Durchschnittswert ist z. B. von Bedeutung für so genannte beitragslose Versicherungszeiten (Fachschule, Lehrzeit, Schwangerschaft, Zurechnungszeit bis 60 bei Erwerbsminderungsrente - als nur ein paar Beispiele) ...somit können die BÜZ hintenrum andere Versicherungszeiten im Wert erhöhen. Bei BÜZ ab 1992 gibt es noch die Besonderheit, dass in dieser Zeit die Mehrfacherziehung von Kindern besser bewertet kann und/oder 'schwache' Einkünfte im Wert erhöht werden. ...wer soll das später nur alles mal bezahlen ;-) Gruß w.
Katiam 03.05.2010 | 23:41
..wer soll das später alles mal bezahlen?.... Na, die Griechen natürlich, wenn sie bis dahin dann endlich mal unsere Milliarden zurückzahlen werden, gell. Kati
Gyrosam 04.05.2010 | 08:42
Naja, von einer 13. und 14. Monatsrente sowie Sonderzahlungen zu Ostern, zum Urlaub und zu Weihnachten konnten wir ja ohnehin nur träumen...! Wäre doch mal ein Konjunkturpaket für unsere Rentnerinnen und Rentner - mit der Auflage, das Geld im eigenen Land auszugeben!
Pediam 04.05.2010 | 19:32
Guten Tag, woher kommen Arbeitsaufalltage, im SV-Ausweis nix vermerkt (DDR) und doch erscheinen diese im Rentenversicherungsverlauf, habe diesbezüglich auch nix angegeben! MfG Pedi
-_-am 04.05.2010 | 23:02
Die Arbeitsausfalltage sind im "Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung" der DDR eingetragen. Nehmen Sie den Ausweis mit zur Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich die Eintragungen dort erläutern.
-_-am 04.05.2010 | 23:28
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind keine Beitragszeiten (Ausnahme SGB 6 § 70). Sie können sich nur im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentensteigernd auswirken. Darüber hinaus werden die Berücksichtigungszeiten auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verlängern die Berücksichtigungszeiten den Zeitraum von 5 Jahren, in denen 3 Jahre Pflichtbeiträge liegen müssen. Für die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes in den Fällen, in denen bereits vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt war, sind die Berücksichtigungszeiten sog. Anwartschaftserhaltungszeiten. Weiterhin zählen die Berücksichtigungszeiten zu den 35 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten, die für die Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt (Rente nach Mindesteinkommen) erforderlich sind. Die Berücksichtigungszeiten stellen außerdem Überbrückungstatbestände für Anrechnungszeiten dar. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wird man Ihnen eine persönliche "Rentenauskunft" erläutern, die Sie dort beantragen oder evtl. sogar sofort erhalten können.
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