Hallo Expertenteam,
unsere Zwillinge sind 1979 geboren. Die Rentenversicherung berücksichtigt für jeden Zwilling 1 Jahr Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung, aber nicht pro Kind 96 Monate Berücksichtigungszeit sondern nur einmal . Wird nicht für jedes Kind der gleiche Zeitraum angerechnet?
Viele Grüße Ingrid
23.01.2007, 21:37
von
Ingrid
23.01.2007, 21:46
von
KSC
die Berücksichtigungszeit wird auch bei Zwillingen nur einmal gerechnet.
Die Entscheidung ist so in Ordnung.
24.01.2007, 06:35
Experten-Antwort