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Experten-Antwort

Berücksichtigungszeiten wg.Kindererziehung,

von Magda03.07.2014 | 18:05
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5 Antworten

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Hallo nochmal, mir wurden im Versicherungsverlauf 8 Jahre (1kind) Kindererziehung berücksichtigt. Wie wirkt sich das auf die Rente. Vielen Dank MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Magda,

die bisherigen Beiträge haben das Thema bereits geklärt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kann ich Ihnen empfehlen in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schießl Konradam 03.07.2014 | 18:19
Vorausgesetzt Sie haben für mindestens 3 Jahre Beitrag entrichtet kommen jetzt statt 1 EP. ein zweiter EP. hinzu, damit sind 5 Mindestjahre erfüllt Der Wert für 1 Punkt ist derzeit 28,61 West und 26,39 Ost. MfG.
W*lfgangam 03.07.2014 | 19:27
...überdenken Sie ihre Aussagen in _allen_ Details noch mal! Der Beitrag von Magda 2 Zeilen tiefer könnte auch hilfreich sein. Hallo Madga, Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung (KiBÜZ) zählen zu der Wartezeit von 35 Jahren, wie auch der 'neuen' Wartezeit von 45 Jahren mit. Zunächst ist zu klären, wie Sie auf die (nur) 8 Jahre kommen, statt 10 Jahren. Ist das die Zahl, die am Anfang der Rentenauskunft unter "Wartezeiten" steht, oder die, die am Ende des Versicherungsverlaufs/Anlage 2 unten drunter steht. Letztendlich egal - die anrechenbare KiBÜZ ist im Abschnitt 'Altersrente für langjährig Versicherte' und auch 'AR für besonders langjährig Versicherte' bereits enthalten. Auf die Höhe der Rente _kann_ diese Zeit nach der Beitragszeit für Kindererziehung Einfluss auf die Höhe der Rente haben. Das kann bedeutend sein, aber auch Null-Zuwachs heißen. Das geht sehr tief in die Rentenmathematik und lässt sich hier in Kurzform nicht darstellen - dazu fragen Sie am besten in der nächsten Beratungsstelle nach, wo Ihr persönlicher Versicherungsverlauf ausgewertet werden kann. Aber, es ist alles schon im Betrag der letzten Rentenauskunft/-information enthalten. In der nächsten Berechnung ist das zusätzliche (zweite) Jahr Beitragszeit nach der Geburt dann berücksichtigt. Gruß w.
Magdaam 03.07.2014 | 23:42
Hallo Herr Wolfgang, nach dem Geburt musste mit Kind zurück nach Kroatien und blieb dort über 2 Jahre. In der zeit habe kein Beschäftigung gehabt und waren bei Ehemann mit versichert. Wird deshalb diese zeit nicht angerechnet?? Mit freundlichen Grüßen
Schadeam 03.07.2014 | 23:51
Ja das ist die Erklärung: Sie haben das Kind 2 Jahre im Ausland erzogen, diese Zeit ist somit weder als Kindererziehungszeit noch als Berücksichtigungszeit anrechenbar.
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