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berufl. Reha

von Mr.Big08.04.2010 | 18:32
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Hallo Was soll ich bloß tun, bin ratlos. Ich bin 39 Jahre und habe ein GdB von 70% durch mehrere chronische unheilbare Krankheiten die sich gravierend auf mein Leben auswirken. Ich kann körperlich nicht mehr hart arbeiten, unter anderem wegen Schwächezustände und Bandscheibenarthrose...habe jeden Tag Schmerzen. Ich habe eine berufl. Reha beantragt und sie wurde abgelehnt. Die DRV ist der Meinung ich könne den ausgeübten Beruf weiter ausüben. Was aber nicht mehr geht. Ich habe mich durch meinen letzten Job gerade so durchgequält, das ist sogar meinen Kollegen aufgefallen. Die haben nicht verstanden warum ich mir das antue. Ich kann meine Tätigkeit nicht mehr verrichten, da sie zu schwer war. Außerdem habe ich die Arbeit verloren. Ich bin seit Mitte Juni 2009 krank geschrieben, und beziehe Krankengeld. In die Rente möchte ich noch nicht, ich möchte mir noch eine Existenz aufbauen. Zudem würde die Rente und auch das künftige ALG I, dass mir noch zustehen würde, sich auf dem Niveau von Hartz IV bewegen. Damit kann und will ich nicht leben. Die DRV meint trotzdem ich solle weiter dieser harten Arbeit nachgehen. Ich weis nicht mehr weiter. Was soll ich bloß tun ? Was für Möglichkeiten habe ich eine Umschulung zu bekommen ? Soll ich mir vom VDK oder Sozialamt Unterstützung holen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gegen einen Widerspruchsbescheid könnten Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

8 Antworten

Achim Weberam 08.04.2010 | 19:02
Haben Sie denn seinerzeit gegen den ablehnenden Bescheid der beruf. Reha keinen Widerspruch eingelegt ? So ein Verfahren müssen Sie - wenn nötig - durch alle Instanzen durchfechten. Beratung durch den VDK/SoVD ist immer gut und die sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen.
Mr.Bigam 08.04.2010 | 19:12
Es wurde schonmal abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Gestern kam dann der erneute Ablehnungs-Bescheid. "Dieser ist Bestandteil des Widerspruchsverfahren." Da steht aber nichts, dass ich erneut gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kann. Nun bin ich der Meinung ich muss sofort reagieren. Vielleicht liege ich damit falsch. Ich weis es nicht. Ich hatte noch nicht mal mit einem Reha-Barater ein Gespräch.
Achim Weberam 08.04.2010 | 19:50
Scheint wirklich etwas kompliziert zu sein ihr Fall. Wenn Sie wirklich jetzt auf ihren Widerspruch hin einen sog. Widerspruchbescheid ( so heisst das Ding ) bekommen haben, können Sie dagegen jetzt keinen Widerspruch mehr einlegen. Es bleibt dann nur noch Klageerhebung ( innerhalb einer Frist von 4 Wochen ) vor dem Sozialgericht . Dies sollten Sie aber nicht selbst tun , sondern von einem fachkundigem rechtlichem Beistand wie dem VDK/SovD oder einem Fachanwalt fürDSozialrecht vornehmen lassen. Würde ihnen darum ganz dringend raten mit allen Unterlagen beim VDK/SoVD/Anwalt schnellstens vorzusprechen. Diese Institutionen können ihnen auch gleich eine Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Klage geben. Hier noch 2 Links die ihnen vielleicht auch noch etwas weiterhelfen : http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Widerspruch-464.htm… http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Klage-223.html
KSCam 08.04.2010 | 20:59
Für mich stellt sich die Frage, was Sie zum einen zuletzt / bisher für einen Beruf ausgeübt haben und was Sie mit Ihrem berufl. Rehaantrag eigentlich konkret erreichen wollen: was ist das Ziel, welche neue Tätigkeit streben Sie an? Was sagen eigentlich Ihre Ärzte (und zwar ehrlich) zur bisherigen Arbeit und Ihren neuen Beruszielen?
Brummeram 09.04.2010 | 07:46
Es scheint mir, als hätten Sie während des laufenden Widerspruchsverfahrens einen weiteren Antrag gestellt. Daher sollten Sie erst mal das laufende Widerspruchsverfahren abwarten. Wenden Sie sich unterstützend an den VdK oder Sozialverband. Diese können Sie auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens unterstützen.
Pascalam 09.04.2010 | 10:56
Hallo, wenn man den 2. Beitrag von Mr.Big liest ist ein Bescheid im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ergangen, der auch Gegenstand des Verfahrens geworden ist. Also noch kein Widerspruchsbescheid und demnach auch noch keine Klage möglich. Pascal
Joesam 09.04.2010 | 11:21
Ist doch alles sehr verworren und unklar die ganze Sache. Vermutungen bringen doch hier gar nichts. Darum ab zum VDK/SoVD / Anwalt. Was anderes kann kann man doch Mr. Big nicht raten und bringt ihn auch nicht weiter.
Letzte Tätigkeitam 09.04.2010 | 11:36
Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt haben dann wurde der Antrag abgelehnt,weil die DRV der Ansicht ist,daß Sie weiterhin Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausüben können.Dei Vermittlung ist sache der Agentur für Arbeit.das gleiche würde Ihnen bei einem Rentenantrag wiederfahren wenn er abgelehnt werden sollte.Ob es solche Arbeitsplätze gibt hat die DRV nicht zuvertreten.Und Peng!Wieder eine Akte weniger auf dem Tisch!
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