Kann es sein, dass eine Rente mit Zeiten der beruflichen Ausbildung niedriger ist als eine Rente ohne Zeiten der beruflichen Ausbildung, wobei jeweils die gleichen Pflichtbeitragszeiten vorliegen, nur eben die berufliche Ausbildungszeit beitragsgeminderte Zeit ist und somit u.a. nicht bei der Berechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt (§ 262 SGB VI) mitzählt?
11.09.2020, 15:08
von
Ludwig
11.09.2020, 15:31
Experten-Antwort
11.09.2020, 16:29
von
Ludwig
Zitiert von: Experte/in
Die Anerkennung von Zeiten der Berufsausbildung kann in bestimmten Einzelfällen zu einer geringeren Rente führen. Im Rahmen des § 262 SGB VI könnten sich die Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt verringern.
Können Zeiten der (tatsächlichen) beruflichen Ausbildung also keine Mindestentgeltpunkte bei geringen Arbeitsentgelt erhalten?
Oder doch, nach welchen Vorschriften?
12.09.2020, 08:17
von
Bestandsrentner
wird so ähnlich sein, wenn ich freiwillig Mindestbeiträge längere Zeit bezahle und eine normale Rente bekomme, werden diese Mindestbeiträge die Rentenhöhe wohl negativ belasten.
Die Rente wird niedriger.