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Experten-Antwort

berufliche Ausbildung

von Friedrich B217.09.2020 | 15:17
100 Ansichten
2 Antworten

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In meinem Versicherungsverlauf sind für 40 Monate, in denen ich eine berufliche Ausbildung gemacht habe, vollwertige Pflichtbeitragszeiten ausgewiesen. Wenn ich nun die berufliche Ausbildungszeit nachweise Unterlagen liegen nicht vor, d. h. der Nachweis erfolgt durch andere Indizien), wie erfolgt dann die Berechnung der zusätzlichen Entgeltpunkte? Nach § 71 und nach § 74 SGB VI? Ist § 263 Abs. 7 SGB VI relevant? Die Pflichtbeiträge sind bereits erfaßt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.09.2020 | 11:12

Hallo Friedrich B2,

den Ausführungen von „W°lfgang“ zur Bewertung der beruflichen Ausbildung kann ich zustimmen. Die Zeiten erhalten Entgeltpunkte aus den gezahlten Beiträgen. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung können sie Einfluss auf dem Gesamtleistungswert (dieser ist für die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten maßgebend) haben. Inwieweit eine tatsächliche Höherbewertung der Zeiten der beruflichen Ausbildung für max. 36 KM erfolgt, hängt dann von verschiedenen Faktoren (weitere zu bewertenden Zeiten einer Fachschule, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder der Höhe der beitragspflichtigen Entgelte) ab. Eine allgemeingültige Aussage kann hier daher leider nicht getroffen werden.

Zutreffend ist im Übrigen auch der Hinweis von „W°lfgang“, dass im Versicherungsverlauf Tatsachen zu speichern sind. Eine Wahl der zu berücksichtigenden Zeiten nach dem Günstigkeitsprinzip ist hier leider nicht möglich.

1 Antworten

W°lfgangam 17.09.2020 | 20:17
Hallo Friedrich B2, Sie beziehen sich letztendlich auf die 'Gesamtleistungsbewertung' und den max. zu erwartenden 'Boni' daraus. Salomonisch: die Zeiten werden nach Ihrem tatsächlichen /nachgewiesen /glaubhaften Wert /ggf. zu erhöhendem Wert in die Rentenberechnung für EP für Beitragszeiten bis zum Ende der Berechnung/Bewertungen aus Gesamtleistungswert (mit ggf. Einfluss positiv/negativ auf weitere Versicherungszeiten) einfließen. Eine tatsächlich erfolgte Berufsausbildung - "hey, das lass ich mal wegfallen, weil es für die Rentenberechnung ggf. günstiger ausfällt" (ja, kann man mit einem 2. Blick durchaus beurteilen ;-)) rückt Sie in die Nähe von Sozialleistungsbetrug/falsche Angaben. Die Zeiten sind so zu erfassen, wie Sie abgelaufen + nachweisbar ;-) sind ...und dann danach in Summe zu bewerten. Gruß w.
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