Zählt die Lehrzeit bei der Anrechnungszeit (45J) für abschlagsfreie Rente mit 63 mit? In meinem Versicherungsverlauf ist sie als "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung" aufgeführt, scheint aber nicht ganz mitgerechnet worden zu sein.
30.07.2014, 18:08
von
Anonym
Die Ausbildung zählt mit.
31.07.2014, 09:29
von
=//=
Natürlich zählt die Lehrzeit mit, denn es wurden ja Pflichtbeiträge gezahlt.
31.07.2014, 13:39
Experten-Antwort
Hallo Gast99,
ja, bei der „Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung“ handelt es sich um eine Pflichtbeitragszeit, die auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet wird.