Hallo,
ich nehme in der Mitte meines Berufslebens eine längere berufliche Auszeit (über 2 Jahre) und mache mir Gedanken über meinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Ich bin gesund und fit, aber durch meinen bisherigen Job bin ich sehr sicherheitsorientiert und möchte mich absichern, man weiß nie was kommt.
Ich hatte in den letzten Rentenbescheiden einen sehr hohen Erwerbsminderungsrentenanspruch, da meine Rentenzahlungen nahe der Beitragsbemessungsgrenze lagen.
Durch die Auszeit möchte ich diese nicht gefährden.
Aktuell reise ich viel und bin in der Zwischenzeit zu Hause bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
D.h. ich wechsle zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung.
In den Monaten, in denen ich komplett weg bin, zahle ich den Höchstbetrag in der Rentenkasse ein.
In anderen Monaten habe ich oft nur wenige Tage der Pflichtversicherung, weil ich beispielsweise am 29. eines Monats zurückgekommen bin. Ich könnte theoretisch mich auch erst am Anfang einen neues Monats arbeitslos melden, habe das bisher aber nicht getan.
Ich habe noch nicht verstanden, wie sich das berechnet und habe nun Sorge, dass sich meinen Anspruch massiv verringert.
- Haben meine freiwiligen Beiträge Einfluss auf die Höhe des Erwerbsminderungsrentenanspruchs oder zählen diese "nur" für die Rente?
- Wie wirken sich bei Zeiten der Arbeitslosigkeit insbesondere Monate mit sehr niedrigen Rentenzahlungen auf die Höhe des Erwerbsminderungsrentenanspruchs aus?
- Muss ich noch etwas beachten, damit ich nicht ausversehen den kompletten Anspruch verliere (Anrechenzeit)?
Vielen herzlichen Dank