Berufliche Integration

von
Jessica

Hallo zusammen!

Kurz zu meiner Person: Bin über 40 Jahre alt und habe den Abschluss als Industriekauffrau. Leide seit 20 Jahren an einer Psychose (manisch/depressiv).

Ich war letztes Jahr für 6 Wochen bei einer Belastungserprobung durch die DRV Bund. Das Ergebnis war: arbeitsunfähig und ausbildungsunfähig.

Habe auf Anraten der Sachbearbeiterin der DRV Bund einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderung gestellt. Der beauftrage Gutachter bescheinigte ebenso derzeit Keine Arbeitsfähigkeit und empfahl eine Rente auf Zeit.

Also folgt jetzt: REHA VOR RENTE

Seit 8 Monaten bin ich in einer beruflichen Rehamaßnahme und laut Gutachten der DRV Bund bin ich vollschichtig und ohne Einschränkungen arbeitsfähig.

Also zwei Gutachten, die sich komplett unterscheiden.

In dieser Rehamaßnahme habe ich ein Praktikum mit 6 Stunden über 3 Wochen ohne Fehlzeiten und mit Erfolg absolviert. Ansonsten nehme ich von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr am Unterricht teil.

Das zweite Praktikum war für 6 Wochen vorgesehen, ebenso mit 6 Stunden.
Dies habe ich mit Einvernehmen der Rehamaßnahme nach 2 Wochen abgebrochen, nachdem ich dort psychotische Anzeichen wegen Überbelastung (Pflegeheim/Demenz) bekam.

Nun sagt die Einrichtung ich könnte nicht unter 6 Stunden weitere Praktika machen, denn das würde finanziell
schlechter gestellt werden.
Zusätzlich müsste ich ein Attest vom Arzt vorlegen.

Wenn ich die Stunden für das Praktikum reduziere, wird die Maßnahme dann von der DRV Bund abgebrochen werden???

Wie ist das mit dem Rentenantrag???

Für Ihre Antworten bedanke ich mich.

Freundliche Grüße

Jessica

Experten-Antwort

Grundsätzlich legt die Einrichtung bzw. Schule den umfang der zu leistenden Stunden für das Praktikum fest (Teil der Prüfungsordnung).
Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Maßnahme teilzunehmen, erhalten Sie für die Dauer von 6 Wochen weiterhin Übergangsgeld durch die DRV (Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen).
Sollte die DRV Bund allerdings zu der Auffassung gelangen, dass das Maßnahmeziel nicht mehr erreicht werden kann, ist ein Abbruch möglich.
Wir empfehlen Ihnen dringend sich mit ihrem zuständigen Fachberater in Verbindung zu setzen.
Evtl. kommt für Sie auch eine andere Praktikumsstelle in betracht.
Aus ihren Angaben ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob Sie bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten.
Sollte die Maßnahme abgebrochen werden, wäre erneut ein Rentenanspruch zu prüfen.

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