Grundsätzlich legt die Einrichtung bzw. Schule den umfang der zu leistenden Stunden für das Praktikum fest (Teil der Prüfungsordnung).
Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Maßnahme teilzunehmen, erhalten Sie für die Dauer von 6 Wochen weiterhin Übergangsgeld durch die DRV (Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen).
Sollte die DRV Bund allerdings zu der Auffassung gelangen, dass das Maßnahmeziel nicht mehr erreicht werden kann, ist ein Abbruch möglich.
Wir empfehlen Ihnen dringend sich mit ihrem zuständigen Fachberater in Verbindung zu setzen.
Evtl. kommt für Sie auch eine andere Praktikumsstelle in betracht.
Aus ihren Angaben ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob Sie bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten.
Sollte die Maßnahme abgebrochen werden, wäre erneut ein Rentenanspruch zu prüfen.