Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie einen Termin mit dem Reha-Fachberater vereinbaren und in einem Gespräch die Möglichkeiten besprechen und so herausfinden, welche Lösung für Sie die passendste ist.
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Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie einen Termin mit dem Reha-Fachberater vereinbaren und in einem Gespräch die Möglichkeiten besprechen und so herausfinden, welche Lösung für Sie die passendste ist.
Sie können gegen einen Bescheid zunächst innerhalb der gesetzten Frist zur Fristwahrung Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie dann angeben, dass Sie die Widerspruchsbegründung nachholen werden, sobald Sie weitere Erkundigungen eingeholt haben.
Den Reha-Fachberater können Sie u.a. erreichen, wenn Sie sich bei der Telefonzentrale Ihres Rentenversicherungsträgers mit diesem verbinden lassen oder ggf. auch bei der Sachbearbeitung nachfragen.
Sobald Sie das Gespräch geführt haben und zu einer Lösung gekommen sind, können Sie dann entweder die noch ausstehende Widerspruchbegründung schriftlich nachholen oder den Widerspruch zurücknehmen.
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