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Experten-Antwort

berufliche rea

von uwe.du26.07.2012 | 20:41
1864 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin seit ungefähr einen jahr auf grund von mittel-gradigen rezitierenden Depressionen krank geschrieben eine stufenweise wiedereingliederung scheiterte ich musste mich nach 10 tagen vollzeit arbeit erneut krankschreiben lassen .ich erhielt dann eine med.rea von 5 wochen dort wurde ein antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt da ich aus med.sicht meinen beruf nicht mehr ausüben kann nun erhielt ich vom rentenversicherungdträger den bescheid das mir ein eingliederungszuschuss für einen arbeitgeber gezahlt wird ich habe keinen arbeitgeber da ich vor der med.rea mein arbeitsverhältniss beendet habe für mich ist die einzige möglichkeit eine umschulung muss ich jetzt gegen diesen bescheid widerspruch einlegen oder wie soll ich vorgehen habe da unterschiedliche meinungen drüber ich will auch nichts falsch machen. danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie einen Termin mit dem Reha-Fachberater vereinbaren und in einem Gespräch die Möglichkeiten besprechen und so herausfinden, welche Lösung für Sie die passendste ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie können gegen einen Bescheid zunächst innerhalb der gesetzten Frist zur Fristwahrung Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie dann angeben, dass Sie die Widerspruchsbegründung nachholen werden, sobald Sie weitere Erkundigungen eingeholt haben.

Den Reha-Fachberater können Sie u.a. erreichen, wenn Sie sich bei der Telefonzentrale Ihres Rentenversicherungsträgers mit diesem verbinden lassen oder ggf. auch bei der Sachbearbeitung nachfragen.

Sobald Sie das Gespräch geführt haben und zu einer Lösung gekommen sind, können Sie dann entweder die noch ausstehende Widerspruchbegründung schriftlich nachholen oder den Widerspruch zurücknehmen.

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5 Antworten

???am 27.07.2012 | 08:01
Gegen diesen Bescheid ist ein Widerspruch nicht zulässig, da Ihnen eine Leistung bewilligt wurde. Dass Ihnen diese Leistung nicht reicht, ist wieder eine andere Sache. Sie können jederzeit ganz konkret eine Umschulung beantragen. Sollte die dann abgelehnt werden, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
uwe.duam 27.07.2012 | 08:45
gut nun steht aber in meinen bescheid das 1 monat nach bekanntgabe der bescheid mit einen widerspruch angefochten werden kann ausserdem bewegt mich natürlich die frage wie komme ich an meinen reha-berater ran bis jetzt hatte ich mit diesen noch keinen kontakt
Schadeam 27.07.2012 | 08:51
O Mann, Uwe.....dann schreib doch der DRV, dass du keinen Eingliederungszuschuss willst sondern eine Umschulung machen willst. Dann nenne bitte deinen konkreten Berufswunsch und bitte um ein Gespräch mit dem Rehaberater. Aber kläre bitte auch mit deinen Ärzten ob der gewünschte Traumberuf auch vom Gesundheitszustand her realisierbar ist.
Johannesam 27.07.2012 | 10:04
Gebe kostenlos ab: ................. ,,,,,,,,,,,,,,,,, Absatz Absatz Absatz Sorry, aber der Beitrag ist SO kaum lesbar.
uwe.duam 27.07.2012 | 18:05
sorry hab nicht auf die Etikette geachtet war einfach nur wütend
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