Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (= "berufliche Rehabilitation") werden durch die Rentenversicherung erbracht, wenn die versicherungsrechtlichen ("Beitragsjahre") und persönlichen ("medizinischen")Voraussetzungen erfüllt sind. Das wird auf Grund Ihrer Antragstellung überprüft werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird - in einem zweiten Schritt - überprüft und festgelegt, welche Leistung(en) in Frage kommen. Das geschieht in der Regel durch ein Gespräch mit dem zuständigen Rehabilitations-Fachberater. Dabei können Sie auch Ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Der Katalog ist vielfältig und umfasst nicht nur eine Umschulung.
Die Frage kann ich leider nicht definitiv beantworten. Nach meiner Einschätzung haben Sie nur dann etwas vom Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte, wenn Sie auch Steuern zahlen. Ich kann nicht sagen, ob Sie z. B. im ganzen Kalenderjahr 2009 noch Steuern gezahlt oder noch zu zahlen haben. Von daher bitte ich Sie, unbedingt bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachzufragen!
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