Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Sie schreiben einfach nur noch Mist!Hallo Manta, scheitert die Wiedereingliederung auf Ihren alten Arbeitsplatz , dann sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Grundsätzlich könnten Sie vom Rentenversicherungsträger eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert bekommen, damit Sie innerbetrieblich umgesetzt werden können.Konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden lediglich bis zur Vollendung des 43. Lebensjahres erbracht. Eine Weiterbildung durch den RV-Träger wird daher höchstwahrscheinlich abgelehnt.
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