Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

berufliche reha

von gerd08.05.2007 | 12:41
1767 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich bin gerade dabei einen antrag zu stellen. kann mir mal jemand sagen, welche voraussetzungen ich ganz grob erfüllen muß, damit der antrag erfolgreich wird? ich bin an den bandscheiben operiert worden und mußte meine letzte tätigkeit wegen der vorangegangenen Beschwerden aufgeben. eine reha maßnahme habe ich hinter mir.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.05.2007 | 12:52

Sie müssen mindestens eine gesundheitliche Einschränkung haben, die nicht zur Fortdauer der Arbeitskraft führen würde. Ob die vorliegt kann nur ein Arzt feststellen; keiner hier im Forum.

4 Antworten

Nixam 08.05.2007 | 12:55
Stellen Sie einfach formlos einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der RV-Träger wird anhand des Entlassungsberichts prüfen,ob die Voraussetzungen zur Gewährung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihnen erfüllt sind. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein,wird sich ein Fachberater für Rehabiltation mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie zu einem Beratungsgespräch einladen.Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Mit diesem wenden Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Hier erhalten Sie auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Nixam 08.05.2007 | 12:50
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben Versicherte, wenn sie die Voraussetzungen des § 11 Absatz 1 SGB VI erfüllt haben: 1) Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder 2) Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn a) Erwerbsminderung droht oder b) im Anschluss an eine medizinische Reha eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Dann haben Sie die Vorassetzungen für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt.
Insideram 08.05.2007 | 13:38
Lieber Nix, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Versicherte nur vom zuständigen Leistungsträger. In diesem Fall wäre die DRV zuständig und wenn hier abgelehnt wird, kann und darf die AfA keine LTA erbringen. Sie könnte höchstens Leistungen im Rahmen der Arbeitsvermittlung erbringen (also nach dem SGB III).
Nixam 08.05.2007 | 14:53
Ob das so stimmt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026