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Berufliche Reha

von Friedrich26.11.2007 | 22:19
1766 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wie ist meine Situation, wenn ich während einer berufl. Reha länger erkrankt bin und das Qualifikationsziel nicht mehr erreichen kann? Bekomme ich während meiner Krankheitszeit weiter Übergangsgeld - oder Krankengeld ? Sonst müsste ich Alg 2 beantragen ( lassen )! Und habe ich dann die Möglichkeit, den Anspruch, die Qualifikation ( insgesamt nur 3 Monate ) noch einmal zu beginnen ? mfG Friedrich

5 Antworten

Zornam 27.11.2007 | 01:12
Bevor Sie den Fragesteller durch voreilige Schlussfolgerungen unnötig verunsichern, sollten Sie besser gar nichts von sich geben, Sie "wissender" Mensch !
Nixam 27.11.2007 | 06:46
Grundsätzlich besteht bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Übergangsgeld für die Dauer von 6 Wochen im Krankheitsfall(§25 Absatz 3 Nr. 1 SGB VI). Diese 6 Wochen werden vom RV-Träger aber nicht immer voll ausgeschöpft(§25 Absatz 3 Nr. 1 SGB VI). Vielmehr wird die Reha bereits etwa nach der 3. Woche - spätestens aber auf jeden Fall nach der 6. Woche - 42.Tag der Arbeitsunfähigkeit - abgebrochen. Dann müssen Sie sich bei weiter anhaltender Arbeitsunfähigkeit an die für Sie zuständige Krankenkasse wenden und Krankengeld beantragen. Sollten Sie anschliessend wieder arbeitsfähig vom Arzt geschrieben werden, so beanragen Sie unverzüglich Alogeld bei der Agentur für Arbeit und informieren Sie Ihren Sie betreuenden Fachberater für Rehabilitation, damit der Wiedereinstieg in die Leistung zur Teilhabe oder die Neuanmeldung zum ganz neuen Kurs für Sie geprüft werden kann. Es handelt sich hierbei immer um Individualentscheidungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Entweder können Sie wieder in Ihre bisherige Schulklasse zurück oder werden einfach zurückgestuft - nach Absprache mit dem RV-Träger/Fachberater für Rehabilitation. Wenn die Qualifikation insgesamt nur 3 Monate dauern sollte, können Sie mit Sicherheit nach erfolgter Genesung wieder komplett neubeginnen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Nix
wissenderam 26.11.2007 | 22:28
"wie ist meine Situation, wenn ich während einer berufl. Reha länger erkrankt bin und das Qualifikationsziel nicht mehr erreichen kann?" Dann haben die Ärzte der DRV etwas falsch gemacht, sollte Ihre Erkrankung auf der Grunderkrankung beruhen, wegen der Sie die Reha bekommen haben. Sie werden, da die Ärzte der DRV für sich die Unfehlebarkeit beanspruchen, nicht um eine Bittschrift oder Klage herumkommen. Helfen können Ihnen da die Sozialverbände, die auch Altfälle vertreten, im Gegensatz zu Rechtschutzversicherungen.
Friedricham 27.11.2007 | 12:19
Vielen Dank an alle für die ausführlichen Antworten ! Grüße Friedrich
wissenderam 27.11.2007 | 18:03
Es kann nicht oft genug vor der überwiegend fachlichen Inkompetenz der DRV-Gutachter gewarnt werden, die zudem noch gegen ihre ärztliche Schweigepflicht verstoßen.
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