Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Berufliche Reha

von Elis26.03.2008 | 17:29
1346 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe wegen großer gesundheitlicher Probleme im Januar eine berufliche Reha beantragt. Anfang Februar wurden von der Rentenkasse Anträge von verschiedenen Ärzten angefordert. In der Zwischenzeit habe ich einige Tage gearbeitet, bis mir meine Chefin unmißverständlich klargemacht hat, dass Sie mich entweder ganz gesund oder gar nich haben möchte. Sie hat mich dann auch überredet mich erneut kranschreiben zu lassen.In der Zwischenzeit bekam ich eine "Vorladung"zu einem Beratungsgespräch in der AOK.Hier bekam ich den Rat mich im April arbeitslos zu melden, d. h. mein (unkündbares) Arbeitsverhältnis aufzulösen. Von der Rentenkasse bekam ich bei Anrufen immer wieder die Antwort, dass sich die Akte noch beim Arzt befände. Heute habe ich erfahren, dass die Akte unterwegs ist. Was soll ich jetzt tun? Wer löst das Arbeitsverhältnis? Bin ich krankgeschrieben bis ich die Umschulung beginnen kann oder muß ich mich arbeitslos melden? Was mache ich wenn die Umschulung abgelehnt wird? Ich bin 53 Jahre alt und für eine Rent scheint mit das zu jung, außerdem kann ich davon nicht leben. Bitte um Hilfe den ich fühle mich in einer ratlosen Situation Danke Elis

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Elis,

ich kann mich den Ausführungen von Krause und Schade mur anschließen! Auf keinen Fall selbst kündigen und erst mal abwarten wie über Ihren Reha-Antrag entschieden wird. Mehr können Sie im Moment nicht tun!?

3 Antworten

Krauseam 26.03.2008 | 18:08
Wer kommt denn auf solche Ideen Ihnen zur Kündigung zu raten?????Das ist ja schon der Hammer!! Sie sind ja krankgeschrieben und erhalten nach 6 Wochen Lfz Krankengeld,der AOK würde es natürlich gefallen Sie an die AfA abzuschieben.Aber Sie haben Anspruch auf 18 Monate Krankengeld!!! Lassen Sie sich niemals darauf ein,denn wenn Sie selbst kündigen erhalten Sie eine 3 Monatige Sperrzeit beim Alg,außerdem,in Ihrem Alter würden Sie nur mit viel Glück wieder einen neuen Abeitsplatz bekommen.Alternative wäre für Sie demnach,Hartz IV bis zur Rente. Mein Rat,weiterhin vom Arzt Krankmeldung holen und abwarten was die DRV irgendwann entscheidet,wenn die Entscheidung nicht so ist wie gewollt gibt es den Widerspruch und die Klage,aber auf keinen Fall kündigen.!!!
Elisam 26.03.2008 | 18:54
Ja aber ich weiß nicht ob mich der Arzt noch krankschreibt und was soll ich dann tun? Die chefin sagt mit meiner " Behinderung" (extremer tinnitus mit Hörproblemen) kann sie mich nicht gebrauchen. Was mache ich wenn die Rentenversicherung einer Umschulung zustimmt, wer löst das Arbeitsverhältnis auf und würde ich krnakgeschrieben werden bis zum Beginn der Umschulung?
Schadeam 27.03.2008 | 07:42
Mir ist nicht ganz klar, was Sie anstreben. Mit Ihrem REHA Antrag haben Sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sich an der beruflichen Situation etwas ändern soll. REHA Maßnahmen können eine neue Berufsausbildung, Fortbildungskurse, Einarbeitungszuschüsse und anderes sein, wobei ich ersteres bei Ihrem Alter nahezu ausschließe (denn bis Sie erfolgreich umgeschult sind, wären Sie ein 55 jähriger Berufsanfänger?). Haben Sie erkundet, ob es im Betrieb andere Tätigkeiten, die Sie machen können, gibt? Wenn ja wäre das sicher eine optimale Lösung. Wenn nein, dann heißt das, das Sie früher oder später dort nicht mehr arbeiten können - dann nützt Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht viel. Die momentane Situation ist aber gar nicht so kompliziert, wie Sie es befürchten. Bis zur Entscheidung über die REHA geht es doch nur darum, ob Sie arbeitsfähig sind (Ihre bisherige Tätigkeit noch vorübergehend machen können) oder nicht. Und das entscheidet der Doc dadurch, dass er Sie krank schreibt oder nicht. Im Kreankheitsfall erhalten Sie LFZ oder KG, im Gesundheitsfall gehen Sie arbeiten, bis die Maßnahme beginnt. Dass die Chefin wissen will, wie es weitergeht ist verständlich, ob Sie im Betrieb auftauchen oder nicht , ist allerdings in erster Linie eine med. Entscheidung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026