Guten Abend, ich habe bereits in der Vergangenheit dieses Forum aufgesucht und habe Erfahrungen mit diesem ,,besonderen" Service der Rentenversicherung machen dürfen. Auch bin ich immer erstaunt gewesen über die vielen Beiträge der gleichen ,,Foren-User".
Nun kommt trotzdem nochmal eine Frage:
Meine berufliche Reha ist bewilligt und es wird demnächst zur Arbeitserprobung etc. kommen (5 Wochen) zur Feststellung des Leistungs- und Durchhaltevermögens (wahrscheinlich sagt das hier jedem etwas). Selbstverständlich ist eine Umschulung das Ziel (es geht mir weder zu schlecht noch zu gut dafür - ärztlich und psychologisch bestätigt). Nur bestehen meinetseits die Befürchtungen, dass die Ärzte/Psychologen das im Assesment nicht sehen. Sind ihre Gutachten anfechtbar? Kann eventuell eine weitere befristete Erwerbsminderungsrente folgen, bis eine weitere Stabilisierung eingetreten ist oder muss ich auf alle ,,Maßnahmer'' der Gutachter eingehen? Da ich ab nun auf diese Maßnahme angewiesen bin (z. B. berufliche Reha im BFW, möchte ich sichergehen, dass kein Fehler und keine Verzögerung eintritt (ich kann beispielsweise nicht mehr Zuhause wohnen, noch will ich Zeit verstreichen lassen, wenn ich genau so gut diese Zeit mit der beruflichen Reha sinnvoll nutzen kann). Was siid meine Rechtsmittel und lässt der Reha-Berater it sich in der Regel reden (im Sinne einer Lösung, die für alle okay ist)?