Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie Sie den vorherigen Antworten entnehmen konnten, war es richtig, dass Sie sich bereits bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Aufgrund der abgebrochenen LTA wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, welche weitere Optionen es gibt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob Sie vermindert erwerbsfähig sind und einen Anspruch auf Rente haben. Welche Leistungen Sie tatsächlich erwarten können, kann ich aus der Ferne leider nicht einschätzen. Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen alles Gute.
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