Hallo Simi75,
ich nehme an, Sie meinen mit Reha eine berufliche LTA (Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben).
Da Ihr Krankengeldbezug in Kürze ausläuft, würde ich empfehlen, stellen Sie einen Rentenantrag auf EM-Rente. Wenn alle Stricke reisen, können Sie sich bei Arbeitsamt melden, sonst stehen Sie ohne Mittel da. Sie erhalten evtl. Arbeitslosengeld I (falls noch nicht aufgebraucht), oder evtl. bei Bedürftigkeit H4. Bis dahin sollten Sie sich AU schreiben lassen, damit das Krankengeld weitergezahlt werden kann, bis zur Aussteuerung. Vor Aussteuerung sollten Sie sich jedoch beim Arbeitsamt melden, dass keine Einkommenslücke entsteht.
Zur beantragten Reha: Diese soll womöglich die RV bezahlen. So weit so gut. Es könnte jedoch sein, dass diese dir Reha ablehnt, oder auch auf Rentenantrag umdeutet. Dann Arbeitsamt usw., wie oben beschrieben.
Da Sie schon 2 medizinische Rehas hatten, kann man davon ausgehen, dass eine dritte nicht mehr genehmigt wird und bestenfalls in einen Rentenantrag umgedeutet wird.
Was Ihre Kinder betrifft, können Sie auch als Begleitperson mit in die Reha. Es ist auch nicht wahrscheinlich, dass Sie und Ihre Kinder in die gleiche Reha-Einrichtung kommen. Da müssten Sie den Reha-Bescheid abwarten.
Was "Simi" meinte ist wohl auch nicht machbar. Über die Reha wird erst nach Zusendung der Berichte der Ärzte entschieden. Es ist also ein Zeitproblem geworden.
Ich vermute jetzt mal, dass Ihre Ärzte die Unterlagen jetzt ausfüllen, dass Sie aber schon das Antragsformular unterschrieben haben. Notfalls müssten Sie Ihren Ärzten "Druck" machen, weil diese das ganze Prozedere nicht kennten, bzw. Ihre Situation nicht einschätzen können. Mehr als die "Arztarbeit" machen die nicht.
Viel Glück und Erfolg