Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lauer,
grundsätzlich steht eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Durchführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (LmR) nicht entgegen.
Voraussetzung ist allerdings in der Regel, dass trotz Teilnahme an der LmR der voraussichtliche erfolgreiche Abschluss der LTA nicht gefährdet wird. Weitere Voraussetzung wäre, dass keine neuen gesundheitlichen Probleme vorliegen, welche einer dauerhaften Wiedereingliederung durch die LTA entgegenstehen.
All dies lässt sich jedoch nicht von hier aus beurteilen.
Auch kann im Rahmen dieses Forums nicht beurteilt werden, ob die gewünschte Klinik aufgrund Ihrer gesundheitlichen Problematik für Sie geeignet ist.
Sie sollten diesbezüglich Kontakt zur Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufnehmen und vor allem das Gespräch mit dem zuständigen Rehafachberater suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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