Hallo Liz42,
eine gesetzliche Regelung, wonach Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen sind, existiert nicht.
Vielmehr ist in jedem Fall individuell zu prüfen, inwieweit die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Dazu kann jedoch pauschal aus der Ferne und ohne sozialmedizinische Votierung keine Aussage getroffen werden.