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Experten-Antwort

Berufliche Reha parallel zur teilweisen Erwerbsunfähigkeitsrente

von Liz4226.06.2019 | 15:25
513 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich möchte eine Erwerbsminderungsrente beantragen aufgrund von zwei langjährigen chronischen Erkrankungen. Sollte nun eine volle EWMR befristet gewährt werden und sich die Erkrankung in den nächsten Jahren verbessern, sodass nur noch eine Teil-Rente notwendig ist (Vollzeit wird generell nicht mehr möglich sein), aber dennoch nicht im alten Beruf gearbeitet werden kann, könnte dann neben dem Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente eine berufliche Reha beantragt/durchgeführt werden, damit ein neuer Beruf zwischen 3-6 Stunden ausgeübt werden kann? Ich bin erst 40 Jahre alt, sodass ich noch viele Jahre bis zur Altersrente habe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Liz42,

eine gesetzliche Regelung, wonach Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen sind, existiert nicht.

Vielmehr ist in jedem Fall individuell zu prüfen, inwieweit die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Dazu kann jedoch pauschal aus der Ferne und ohne sozialmedizinische Votierung keine Aussage getroffen werden.

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4 Antworten

KSCam 26.06.2019 | 18:29
Ich würde Ihnen vorschlagen zunächst mal die Rente zu beantragen und den folgenden Bescheid abzuwarten. Es macht doch keinen Sinn über hätte wenn und aber, also darüber zu spekulieren was vielleicht alles passieren könnte oder auch nicht. Aber klare Antwort: beantragen kann man grundsätzlich alles, also ist es einem Teilrentner auch nie verboten einen Antrag auf berufliche Maßnahmen zu stellen. Wenn zu gegebener Zeit so ein Antrag gestellt wird, wird die DRV auch darüber im konkreten Einzelfall sachgerecht entscheiden.
BVBam 26.06.2019 | 19:05
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ein erfahrener DRV-Mitarbeiter sollte eigentlich wissen, ob LTA-Maßnahmen für Teil-EM-Rentner grundsätzlich möglich sind oder nicht. Ich beziehe eine BU-Rente nach altem Recht und mir wurde damals von einem DRV-Mitarbeiter mitgeteilt, dass es entweder Rente oder LTA geben kann aber niemals beides zusammen. Sollte das gestimmt haben, wäre Ihr Ratschlag zur Antragsstellung totaler Quatsch!
KSCam 26.06.2019 | 19:40
Lieber BVB, will mich nie mit dem BVB vergleichen, der spielt in der 1. Liga. Aber dennoch verwechseln Sie m.E. "Äpfel mit Birnen". Wenn Sie als BU Rentner per LTA eine Umschulung machen ist die BU Rente futsch - diese Info ist richtig. Warum sollte aber ein Teilrentner, also jemand den noch 3- unter 6 Stunden arbeiten kann, nicht per LTA einen 4 Wochen Lehrgang bekommen können? Oder ein Hilfsmittel? oder einen Einarbeitungszuschuß? oder orthopädisches Schuhwerk? o.a. wenn es ihn dadurch ermöglicht wird wieder in Teilzeit arbeiten zu können. So ein "Quatsch" ist der Rat aus der 2. Liga vielleicht doch nicht, oder?
FC Bayernam 26.06.2019 | 19:45
Zitat von BVB anzeigenausblenden
Es macht doch keinen Sinn über hätte wenn und aber, also darüber zu spekulieren was vielleicht alles passieren könnte oder auch nicht. Aber klare Antwort: beantragen kann man grundsätzlich alles, also ist es einem Teilrentner auch nie verboten einen Antrag auf berufliche Maßnahmen zu stellen.
Ein erfahrener DRV-Mitarbeiter sollte eigentlich wissen, ob LTA-Maßnahmen für Teil-EM-Rentner grundsätzlich möglich sind oder nicht. Ich beziehe eine BU-Rente nach altem Recht und mir wurde damals von einem DRV-Mitarbeiter mitgeteilt, dass es entweder Rente oder LTA geben kann aber niemals beides zusammen. Sollte das gestimmt haben, wäre Ihr Ratschlag zur Antragsstellung totaler Quatsch!
Dein Beitrag passt zum BVB. Fast immer nur 2. wenn es ums Große und Ganze geht.
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