Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufliche Reha soll von Seiten der Krankenkasse durchgeführt werden

von RT1227812.08.2019 | 12:41
149 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe ein Burnout und eine schwere Depression mit Nebennierenschwäche. Habe ca 8 Jahre in einer Firma mit grossen wirtschaftlichen Problemen, die ich als Mitarbeiter, in einer extrem kleinen IT Abteilung , zu tragen hatte, gearbeitet.Bin nun ca seit 10 Monaten krank geschrieben und komme langsam voran. Ich habe nun meine passenden Ärzte gefunden und gehe wöchentlich zur Psycho-Therapeutin und zur integrierten Versorgung meiner Krankenkasse die mir extrem helfen. Meine Schlafstörungen die mein Hauptproblem sind habe ich durch Nahrungsergänzungsmittel in den letzten Wochen verbessern können. Die Krankenkasse hat mich gebeten einen Antrag auf Berufliche Reha bei der Rentenversicherung abzugeben. Ich habe damals gefragt ob ich eine medizische Reha machen sollte, die Krankenkasse sagte deutlich NEIN, sie bekommen diese Behandlung von uns. Sie müssen eine berufliche Reha machen damit sie wieder in einen neuen Job kommen. Ich war damit einverstanden da mir gesagt worden war die Rentenversicherung hilft mir eventuell einen leidensgerechten Job zu finden. Das war meine Motivation den Antrag zu machen. Nun habe ich einen Brief von der Rentenversicherung bekommen indem steht das ich erstmal eine lange medizinische Reha machen soll an einem weit entfernten Ort. Habe auch kein Auto. Ich möchte diese nicht durchführen da ich schon oft in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen war und ich weiss das der Aufenthalt dort meiner Gesundheit abträglich ist. Ich musste mir mühselig mein soziales Umfeld mit eine paar Freunden und meiner Familie in den letzten Monaten neu aufbauen und die passenden Ärzte finden. Ich habe dies auch der Rentenversicherung geschrieben, die haben zurück geschrieben das die Medi. Reha notwendig ist um meine Gesundheitszustand einzuschätzen oder so ähnlich. Mein Krankenkassenberater versteht mich und versucht nun herauszufinden ob ich diese falsche Medi Reha , von der mir die Krankenkasse auch abgeraten hatte, da es ja eine berufliche seinen sollte , wirklich machen muss oder ob man die umgehen kann. Ich habe seitdem Panik und fühle mich als wenn ich in ein Gefängnis muss. 1 Woche kann man das ja aushalten aber nicht 4 oder 5 Wochen. :-( Ich habe vor in meiner Stadt zur Beratung der Rentenversicherung zu gehen und das Problem mit denen nochmal zu besprechen? Macht das Sinn oder muss ich unbedingt diese Reha machen? Jeder andere würde sich darüber freuen, aber ich bin wirklich krank und habe gerade einen Weg gefunden auf dem es mir besser geht und habe auch einige Arzttermine vor mir und bin froh das ich in meiner gewohnten Umgebung bin ,mit denen Dingen die ich brauche.Die letzten Monate waren schon so schwer genug für mich. Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RT12078,

zunächst einmal muss niemand eine med. Reha durchführen, wenn er/sie dies nicht möchte. Antrag zurücknehmen, Leistung ablehnen. Fertig. Allerdings vermag ich nicht zu beurteilen, ob Ihnen dies evtl. von Ihrer Krankenkasse irgendwann zum Nachteil gereicht wird. Daher sollte Sie auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse im Kontakt bleiben.

Auch wären die genauen Beweggründe des Rententrägers zu eruieren, wenn Sie eine berufl. Reha beantragt, man jedoch vorab eine med. Reha für notwendig erachtet. Hier kann es sich allerdings nur um Gründe Rund um Ihren Gesundheitszustand handeln. Aber da vermag dieses Forum nur zu spekulieren. Vielleicht hat Ihr Krankenkassenberater dort weiterführende Informationen herausfinden können. Ansonsten sollten Sie sich direkt an den Ansprechpartner aus Ihrem Rehabilitationsbescheid wenden. Die Auskunfts- und Beratungsstelle wird vor Ort sicher nicht helfen können, kann als Sprachrohr aber sicherlich auch versuchen den zuständigen Ansprechpartner zu erreichen und die genauen Hintergründe zu ermitteln.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@Berater - Die Erreichbarkeit ist nicht nur bei der DRV Bund temporär etwas schwierig. Den jeweils zuständigen und relevanten Ansprechpartner an´s Telefon zu bekommen, klappt mitunter auch bei anderen Träger nicht immer wie gewünscht.

Ich wollte letztlich auch nur zum Ausdruck bringen, dass in der A/B Stelle vor Ort sicherlich niemand eine Aussage zum Gesundheitszustand wird geben können.

Aber die Kolleginnen und Kollegen des Auskunfts- und Beratungsdienstes sind sicherlich eine Unterstützung, wenn es darum geht die Problematik sprachlich adäquat zu transportieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

RT12278am 12.08.2019 | 12:50
Ich bin jetzt 40 Jahre alt und habe 8 Jahre in einer Firma , in der IT Abteilung , (wir waren nur zu zweit !) bei 140 MA ) gearbeitet mit sehr hoher Stressbelastung. Und Mobbing, in der Form die Firma nicht zu verlassen trotz des niedrigen Gehalts. Das war auch Thema meiner Psychotherapie und ich habe es nun ein Jahr später, gut verarbeitet und jetzt endlich gedanklich abgechlossen.
Berateram 12.08.2019 | 13:20
Als Sprachrohr aber nur dann, wenn auch jemand aus dem zuständigen Sachgebiet erreichbar ist. Hier tut sich besonders die DRV Bund seit Monaten sehr schwer eine telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten.
RT12278am 12.08.2019 | 14:00
Hallo, das was oben steht stimmt soweit ich das beurteilen kann. Ich habe Angst das die SBK mein Krankengeld streicht wenn Sie mich nicht an die RV weitergeben können. Die Sache mit der RV warum ich unbedingt erst eine medizische Reha machen soll, stimmen wohl auch, weil mein Gesundheitszustand geprüft werden soll. Ich habe diese Antwort von der RV bekommen, .............................................................. Bezug nehmend auf Ihre o.g, Nachricht teilen wir Ihnen mit, das die Durchführung der medizinischen Reha notwendig ist um über Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am A.leben entscheiden zu können. Nach Durchführung der Massnahme erhalten wir einen Entlassungsbericht der Klinik und können die weitere Prüfung vornehmen. Bei weiteren Rückfragen stehen wir gern zu Verfügung. ................................................................ Toll, ich verstehe warum dies das so wollen, aber mich versteht keiner, und ich muss jetzt abwarten was meine SBK dazu sagt. Alle machen ständig Druck und ich muss es immer ertragen. Wenn ich in Berlin bei der Abteilung anrufe ist immer jemand am Telefon der mir nicht helfen kann. Echt super Danke Trotzdem
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026