Zwischenübergangsgeld kann für die Übergangszeit zwischen zwei BERUFLICHEN Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden (wobei dann weitere besondere Voraussetzungen erforderlich sind).
Zwischen einer medizinischen Reha, dem auslaufenden Krankengeld und der möglichen beruflichen Reha gibt es kein Zwischenübergangsgeld.
Falls keine Maßnahmen der Rentenversicherung begonnen haben müssen sie sich zum Ende des KG Anspruchs beim Arbeitsamt melden.