Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.
Ich rate Ihnen aber dringend (!), sich umgehend mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen! Ansprechpartner ist in erster Linie Ihr Rehabilitations-Fachberater und / oder Ihr Sachbearbeiter.
Es ist unglücklich, eine Schulummeldung vorzunehmen, wenn man nicht weiß, wie teuer eine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind ist und vor allem, wer die Kosten dafür übernimmt.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass sich das Berufsförderungswerk ohne eine definitive Kostenregelung darauf einlässt.
Beantragen Sie bitte vorsorglich umgehend eine Probeberechung für das Übergangsgeld und stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Haushaltshilfe. Hierunter fällt auch die sog. Mitaufnahme des Kindes. Evtl. können die Kosten der Unterbringung Ihres Kindes im Rahmen der Haushaltshilfe von Ihrem Rentenversicherungsträger als sonstige Leistung nach § 31 SGB VI übernommen werden.