Ich beziehe zur Zeit eine volle EM-Rente (befristet) und denke über eine Rückkehr ins Berufleben nach. Eine Möglichkeit ist die Beantragung einer beruflichen Reha-Maßnahme, dies hat allerdings den Nachteil, dass der Antrag in meinem Fall bei der RV-Bund zu stellen wäre, welche auch meine EM-Rente zahlt.
Eine solche berufliche Reha wird soweit ich informiert bin von der RV-Bund nur bewilligt, wenn ich in meinem "alten" Beruf nicht mehr arbeiten kann. In meinem Fall will ich aber in meinem alten Beruf wieder arbeiten, nur wird dies nix, da mir als Rentenbezieher kein Arbeitgeber abkauft, dass ich wieder arbeiten kann.
Einfach mal eben auf die Rente zu verzichten geht auch nicht, da mich die Agentur für Arbeit bei Selbstverzicht auf die EM-Rente nicht für arbeitsfähig hält und insofern keine Leistungen erbringen wird. Selbst bei Nicht-Beantragung der Folgerente bei Ablauf des Befristungszeitraumes besteht dasselbe Problem : es liegt kein Beweis der Arbeitsfähigkeit aus Sicht der AA vor - also wird erst mal geprüft (vom AA-Arzt) und nix gezahlt.
Der Punkt ist: in einer beruflichen Reha werden zumindest grundlegende berufliche Fähigkeiten dokumentiert, wie eben 8h im Büro sitzen oder sich selbst zu organisieren. Kombiniert mit entsprechender Fachkenntnis sind dann die Einstellungschancen besser als aus dem Rentenbezug heraus.
Meine Frage ist also : kann ich eine berufiliche Reha trotzdem machen, also eine solche Reha für eine Rückkehr in meinem alten Beruf bewilligt bekommen ? Oder gibt für eine Rückkehr in den alten Beruf noch Alternativen zur beruflichen Reha oder dem "kalten" Aufschlag bei der Agentur für Arbeit ?
Besten Dank für kompetente Antworten.