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Experten-Antwort

berufliche Reha und Zwischenübergangsgeld

von Tabea08.05.2015 | 13:59
826 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, leider finde ich mich in dem Dschungel an Paragraphen nicht zurecht. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich würde mich sehr freuen. Nächste Woche fange ich eine med. Reha finanziert durch die Rentenversicherung an. Danach würde ich gerne eine berufliche Reha (Teilhabe zum Arbeitsleben) machen, und ich hoffe, dass die Ärzte dort komform gehen. Wie mache ich das nun praktisch? Kann ich jetzt schon eine Teilhabe zum Arbeitsleben beantragen? Und wahrscheinlich bekomme ich dann ja auch Zwischenübergangsgeld, wenn die berufliche Maßnahme sich nicht gleich anschließt. Wie und wann beantrage ich das? Herzliche Dank und LG, Tabea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tabea,

auch ich würde Ihnen hier eine Beratung bei einem Fachberater oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle zur individuellen Klärung empfehlen.

Im Allgemeinen jedoch soviel: Für das Zwischenübergangsgeld muss prinzipiell der Arzt aus der medizinischen Rehabilitationseinrichtung feststellen, dass für Sie weitere berufliche Rehabilitationsleistungen notwendig sind. Wenn für die medizinische Leistung ein Übergangsgeldanspruch bestand wird dieser als Zwischenübergangsgeld weiter gewährt (§ 51 Absatz 1 SGB IX), wenn

- der verspätete Beginn der beruflichen Leistung nicht von Ihnen verschuldet wird,

- Ihr Krankengeld ausgelaufen ist (Aussteuerung) oder

- sie arbeitslos sind und die entsprechenden Bescheinigungen der Agentur für Arbeit vorgelegt werden, dass Sie nach der medizinischen Leistung nicht vermittelt werden konnten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenzombieam 08.05.2015 | 21:14
Lassen Sie sich am besten einen Termin beim Reha-Fachberater bzw. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle geben. Dort erhalten Sie jedenfalls fachlich fundierte, rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihrem Anliegen und können ggf. auch gleich die entsprechenden Anträge aufnehmen lassen.
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